KI kann von Unternehmen in vielfältigen Möglichkeiten eingesetzt und genutzt werden. Aber was ist, wenn dadurch Schäden entstehen?
Die Haftung ist kompliziert und noch nicht klar geregelt, da KI ständig lernt, sich weiterentwickelt und Prozesse nicht zweifelsfrei im Sinne einer Gefährdungs- oder Verschuldungshaftung zugeordnet werden können. Verantwortlich sein können zumindest die Anbieter der KI oder die Anwender.

Neben bereits etablierten Normen, die Sorgfaltspflichten auferlegen und vertragliche Anforderungen stellen, versucht die EU mit der Richtlinie zur KI-Haftung (COM/2022/496), der KI-Verordnung sowie der Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie etwas Licht ins Dunkle zu bringen – ob dies vollends gelingt können Sie hier detaillierter nachlesen:
Dr Datenschutz: Haftungsregeln für künstliche Intelligenz