NIS‑2 Geschäftsführerschulung
NIS‑2 betrifft nicht nur die IT – sondern die Geschäftsleitung.
Mit der NIS‑2‑Umsetzung steigen die Erwartungen an Unternehmen, Cybersicherheit systematisch zu steuern. Im Fokus steht dabei ausdrücklich die Verantwortung der Geschäftsführung: Risiken verstehen, Maßnahmen priorisieren, Umsetzung überwachen – und im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Genau dafür ist unsere Geschäftsführerschulung NIS‑2 gemacht.
Für wen ist die NIS-2 Schulung gedacht?
Für Geschäftsführer:innen, Vorstände, Inhaber:innen und leitende Führungskräfte in KMU – besonders dann, wenn Sie (direkt oder über Lieferketten) in den Anwendungsbereich von NIS‑2 fallen oder Ihre Kunden belastbare Sicherheitsnachweise erwarten.
Die Schulung richtet sich an die Management‑Ebene: ohne Technik‑Overload, aber mit klaren Entscheidungen, Verantwortlichkeiten und Prioritäten.
Was Sie nach der Schulung können!
- Cyberrisiken als Geschäftsrisiken einordnen (Auswirkungen auf Betrieb, Umsatz, Reputation, Haftung)
- gezielt die richtigen Fragen stellen und Berichte/Entscheidungsvorlagen besser bewerten
- Risikomanagementmaßnahmen sinnvoll priorisieren (was muss wirklich zuerst passieren?)
- Melde- und Krisenfähigkeit realistisch einschätzen (wer macht was wann – und wie schnell?)
- Nachweisfähigkeit herstellen: Was sollte dokumentiert sein, damit Sie gegenüber Prüfern/Aufsicht nicht „blank“ dastehen?
Inhalte – pragmatisch, verständlich, entscheidungsorientiert
Unsere Schulung orientiert sich an den drei Kernzielen, die für Geschäftsleitungen besonders betont werden:
- Risiken erkennen & bewerten (ohne tief in Technik abzutauchen)
- Risikomanagementmaßnahmen verstehen (was sie leisten – und was sie kosten/ändern)
- Auswirkungen beurteilen (auf Ihre Dienste, Prozesse, Kunden und Pflichten)
Ergänzend behandeln wir –
je nach Branche und Reifegrad – u. a.:
- Überblick NIS‑2 & nationale Umsetzung, Geltungsbereich und typische KMU‑Fallstricke
- Risikomanagement & Dokumentation (was „angemessen“ in der Praxis heißt)
- Melde- und Unterrichtungspflichten (inkl. Fristenlogik und organisatorischer Vorbereitung)
- Registrierungspflichten (falls relevant)
- Rolle, Pflichten und Haftungsbezug der Geschäftsleitung – klar, sachlich, ohne Panikmache
Format & Ablauf
Dauer: typischerweise halbtägig (ca. 4 Stunden) – auf Wunsch als Kompaktformat oder vertieft als Workshop
Durchführung: remote oder vor Ort
Praxisanteil: Szenarien/Case‑Studies aus Ihrem Kontext (z. B. Ransomware, Lieferkette, Cloud‑Ausfall)
Ergebnis: klare nächste Schritte, Verantwortlichkeiten und ein gemeinsames Verständnis im Führungskreis
Nachweis & Dokumentation
Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung und eine kurze Inhaltsdokumentation (Teilnehmende, Dauer, Themen) zur internen Ablage – damit Sie die Schulung bei Bedarf nachvollziehbar belegen können.
Ton & Haltung: ernst, aber machbar
NIS‑2 kann sich nach „noch mehr Pflichten“ anfühlen. Unser Ansatz ist: Sie müssen nicht alles selbst technisch können – aber Sie müssen als Geschäftsleitung informiert entscheiden, steuern und nachhalten. Wir übersetzen Anforderungen in konkrete Management‑Entscheidungen, die in einem KMU realistisch umsetzbar sind.
Sie möchten wissen, ob und wie NIS‑2 Ihr Unternehmen betrifft – und was Sie als Geschäftsführung konkret tun müssen?
Dann vereinbaren Sie ein kurzes Vorgespräch. Wir klären Zielgruppe, Branche, Reifegrad – und erstellen ein passendes Schulungsangebot für Ihren Führungskreis.
Kontakt
+49 441 24 92 65 20
info@vicotec.de
Im Technologiepark 12 - 26129 Oldenburg
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) ist eine wesentliche gesetzliche Entwicklung in der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Cybersicherheit über verschiedene Sektoren hinweg zu stärken. Als Nachfolgerin der ersten NIS-Richtlinie, die 2016 eingeführt wurde, erweitert die NIS-2-Richtlinie die Anforderungen und den Anwendungsbereich, um ein höheres Sicherheitsniveau für Netzwerk- und Informationssysteme in der EU sicherzustellen. Dieser Text soll Geschäftsführern mittelständischer Unternehmen helfen, die Bedeutung dieser Richtlinie zu verstehen und die Haftungsrisiken, die sich aus ihr ergeben, zu managen.
Einführung in die NIS-2-Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie wurde entwickelt, um auf die zunehmenden und sich weiterentwickelnden Cybersicherheitsbedrohungen zu reagieren. Sie zielt darauf ab, die Resilienz und die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen innerhalb der EU zu verbessern. Im Vergleich zu ihrem Vorgänger erweitert die NIS-2 die Liste der betroffenen Sektoren und Unternehmen, was bedeutet, dass mehr mittelständische Unternehmen als bisher unter diese Regelung fallen könnten.
Wer ist betroffen?
Die Richtlinie gilt für zwei Arten von Einheiten: wesentliche und wichtige Einheiten. Wesentliche Einheiten sind solche, die in kritischen Infrastruktursektoren wie Energie, Transport, Bankwesen und Gesundheitswesen tätig sind. Wichtige Einheiten sind solche, die in Sektoren wie Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft und Herstellung wichtiger Güter tätig sind. Für mittelständische Unternehmen ist es entscheidend zu prüfen, ob sie unter eine dieser Kategorien fallen, da dies bedeutende Compliance-Anforderungen mit sich bringt.
Hauptanforderungen der NIS-2-Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie legt eine Reihe von Anforderungen fest, die Unternehmen erfüllen müssen, um die Sicherheit ihrer Netzwerk- und Informationssysteme zu gewährleisten. Dazu gehören:
1. Risikomanagement: Unternehmen müssen angemessene und verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Risiken für die Sicherheit ihrer Netzwerke und Informationssysteme zu managen.2. Meldung von Cybersicherheitsvorfällen*: Es besteht eine Meldepflicht für Cybersicherheitsvorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Kontinuität der Dienstleistungen haben.
3. Sicherheitsaudits und Tests: Regelmäßige Überprüfungen und Tests der Sicherheitssysteme sind erforderlich, um ihre Effektivität zu gewährleisten.
4. Supply Chain Security: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten sicher sind, um die Risiken von Sicherheitsvorfällen zu minimieren, die durch Dritte verursacht werden könnten.
Haftungsrisiken für Geschäftsführer
Die Nichteinhaltung der NIS-2-Richtlinie kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen, darunter Geldstrafen und andere Sanktionen. Es ist wichtig, dass Geschäftsführer die folgenden Punkte beachten:
- Finanzielle Strafen: Bei Verstößen gegen die Vorschriften der NIS-2-Richtlinie können hohe Geldstrafen verhängt werden, die je nach Schwere des Verstoßes variieren.
- Reputationsrisiken: Sicherheitsvorfälle, die durch Nichteinhaltung entstehen, können das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen und langfristige Schäden am Ruf eines Unternehmens verursachen.
- Betriebsunterbrechungen: Sicherheitsvorfälle können zu erheblichen Betriebsstörungen führen, die nicht nur finanzielle, sondern auch operationelle Auswirkungen haben.
Schlussfolgerung
Für Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen ist es entscheidend, die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vollständig zu verstehen und umzusetzen. Eine proaktive Herangehensweise an die Cybersicherheit nicht nur minimiert die Risiken von Sicherheitsvorfällen, sondern schützt auch die langfristige Stabilität und das Wachstum des Unternehmens. Es wird empfohlen, Fachberatung zu suchen und regelmäßig interne Überprüfungen durchzuführen, um die Einhaltung sicherzustellen und die Unternehmensführung über Änderungen und Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.
