NIS-2 Richtlinie für Cybersicherheit

 

  • Prüfung, ob Ihr Unternehmen betroffen ist
  • Pragmatische Umsetzung
  • Implementierung eines geeigneten ISMS
  • Definition und Umsetzung der Meldewege
  • Entwicklung einer Cybersicherheitsstrategie

Maßnahmen & Konsequenzen für Ihr Unternehmen

Die NIS-2 Richtlinie ist beschlossen und eine europaweite Gesetzgebung als Reaktion auf die ständig zunehmende Gefahr durch immer komplexere Cyberangriffe. Die Erhöhung der Cybersicherheit in einer Vielzahl von Unternehmen und die Implementierung zugehöriger Maßnahmen steht dabei im Fokus.

Als Geschäftsführung sind Sie nun gefragt zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Maßnahmen sich daraus ergeben. Eine Wahl haben Sie dabei nicht: Die NIS-2 Richtlinie ist verbindlich und muss von betroffenen Unternehmen bis zum 17. Oktober 2024 umgesetzt sein, da ansonsten mit zahlreichen Konsequenzen zu rechnen ist.

Überprüfen Sie Ihr Unternehmen im Folgenden einmal selbst und verschaffen Sie sich einen kompakten Überblick über die Maßnahmen und Konsequenzen.

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Sind Sie von NIS-2 betroffen?

Sind mehr als 50 Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen tätig oder liegt der Jahresumsatz über 10 Millionen Euro?

Ist Ihr Unternehmen in einem dieser Sektoren tätig?

Energie
Verkehr
Bankwesen
Finanzamt
Gesundheitswesen
Trinkwasser
Abwasser
Digitale Infrastruktur
IKT-Dienste
öffentliche Verwaltung
Weltraum
Post- und Kurierdienste
Abfallbewirtschaftung
Chemische Stoffe
Lebensmittel
Industrie
Forschung
Anbieter digitaler Dienste

Wenn Sie beide Fragen mit JA beantworten können, ist Ihr Unternehmen von der NIS-2 Richtlinie betroffen. Machen Sie sich im Weiteren darüber bewusst, welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen.

Maßnahmen und Konsequenzen von NIS-2

Maßnahmen
Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
Eine Dokumentenverwaltung Ihrer Leitlinien, Richtlinien und Konzepten

Meldewege definieren und Vorfälle mitteilen
Die Vorfälle müssen innerhalb einer gesetzlichen Frist gemeldet werden

Entwicklung von Cybersicherheitsstrategien
Eine Aufstellung und Analyse der möglichen Risiken und Chancen in Ihrem Unternehmen

Konsequenzen
Bußgelder für wesentliche Einrichtungen: max. 10 Mio. Euro oder 2% des weltweiten Umsatzes
Bußgelder für wichtige Einrichtungen: max. 7 Mio. Euro oder 1,4% des weltweiten Umsatzes

Die Strafen variieren – betreffen aber die Geschäftsführung und liegen in der Verantwortung des Top-Managements

Kontakt

+49 441 24 92 65 20

info@vicotec.de

Im Technologiepark 12 - 26129 Oldenburg

11 + 11 =

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) ist eine wesentliche gesetzliche Entwicklung in der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Cybersicherheit über verschiedene Sektoren hinweg zu stärken. Als Nachfolgerin der ersten NIS-Richtlinie, die 2016 eingeführt wurde, erweitert die NIS-2-Richtlinie die Anforderungen und den Anwendungsbereich, um ein höheres Sicherheitsniveau für Netzwerk- und Informationssysteme in der EU sicherzustellen. Dieser Text soll Geschäftsführern mittelständischer Unternehmen helfen, die Bedeutung dieser Richtlinie zu verstehen und die Haftungsrisiken, die sich aus ihr ergeben, zu managen.

Einführung in die NIS-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie wurde entwickelt, um auf die zunehmenden und sich weiterentwickelnden Cybersicherheitsbedrohungen zu reagieren. Sie zielt darauf ab, die Resilienz und die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen innerhalb der EU zu verbessern. Im Vergleich zu ihrem Vorgänger erweitert die NIS-2 die Liste der betroffenen Sektoren und Unternehmen, was bedeutet, dass mehr mittelständische Unternehmen als bisher unter diese Regelung fallen könnten.

Wer ist betroffen?

Die Richtlinie gilt für zwei Arten von Einheiten: wesentliche und wichtige Einheiten. Wesentliche Einheiten sind solche, die in kritischen Infrastruktursektoren wie Energie, Transport, Bankwesen und Gesundheitswesen tätig sind. Wichtige Einheiten sind solche, die in Sektoren wie Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft und Herstellung wichtiger Güter tätig sind. Für mittelständische Unternehmen ist es entscheidend zu prüfen, ob sie unter eine dieser Kategorien fallen, da dies bedeutende Compliance-Anforderungen mit sich bringt.

Hauptanforderungen der NIS-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie legt eine Reihe von Anforderungen fest, die Unternehmen erfüllen müssen, um die Sicherheit ihrer Netzwerk- und Informationssysteme zu gewährleisten. Dazu gehören:

1. Risikomanagement: Unternehmen müssen angemessene und verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Risiken für die Sicherheit ihrer Netzwerke und Informationssysteme zu managen.2. Meldung von Cybersicherheitsvorfällen*: Es besteht eine Meldepflicht für Cybersicherheitsvorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Kontinuität der Dienstleistungen haben.
3. Sicherheitsaudits und Tests: Regelmäßige Überprüfungen und Tests der Sicherheitssysteme sind erforderlich, um ihre Effektivität zu gewährleisten.
4. Supply Chain Security: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten sicher sind, um die Risiken von Sicherheitsvorfällen zu minimieren, die durch Dritte verursacht werden könnten.

Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Die Nichteinhaltung der NIS-2-Richtlinie kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen, darunter Geldstrafen und andere Sanktionen. Es ist wichtig, dass Geschäftsführer die folgenden Punkte beachten:

– Finanzielle Strafen: Bei Verstößen gegen die Vorschriften der NIS-2-Richtlinie können hohe Geldstrafen verhängt werden, die je nach Schwere des Verstoßes variieren.
– Reputationsrisiken: Sicherheitsvorfälle, die durch Nichteinhaltung entstehen, können das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen und langfristige Schäden am Ruf eines Unternehmens verursachen.
– Betriebsunterbrechungen: Sicherheitsvorfälle können zu erheblichen Betriebsstörungen führen, die nicht nur finanzielle, sondern auch operationelle Auswirkungen haben.

Schlussfolgerung

Für Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen ist es entscheidend, die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vollständig zu verstehen und umzusetzen. Eine proaktive Herangehensweise an die Cybersicherheit nicht nur minimiert die Risiken von Sicherheitsvorfällen, sondern schützt auch die langfristige Stabilität und das Wachstum des Unternehmens. Es wird empfohlen, Fachberatung zu suchen und regelmäßig interne Überprüfungen durchzuführen, um die Einhaltung sicherzustellen und die Unternehmensführung über Änderungen und Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.