
Externer Datenschutzbeauftragter für NGO, NPO, gGmbH und Stiftung
ViCoTec stellt externe Datenschutzbeauftragte für NGOs, Non-Profit-Organisationen, gGmbHs, Stiftungen, Vereine und soziale Träger – deutschlandweit, pragmatisch, zu Festpreisen und mit festen Ansprechpartnern.
- Angebot für gGmbH, Stiftungen, NPO, NGO
- Niedrige Festpreise - geringer Aufwand
- Pragmatische Arbeitsweise
- Individuelle, proaktive Begleitung durch feste Ansprechpartner
- deutschlandweit (rein virtuell)
+49 441 24 92 65 20
Das haben Sie davon:
- Persönliche Ansprechpartner
wir mögen den direkten Kontakt. - Betreuung auf Augenhöhe – mit Verständnis für gGmbH/Stiftungs‑Besonderheiten und schlanke Abläufe.
- Sicherheit für Sie:
Hohe Kompetenz (seit 1994), Festpreise und kurze Vertragslaufzeiten. - Hohe Spezialisierung:
Wir beraten über 250 mittelständische Unternehmen (davon 25 gemeinnützig) im Bereich Datenschutz & IT-Sicherheit - unabhängig, fokussiert und kompetent. - Niedrige Festpreise:
Für gemeinnützige Organisationen bieten wir eine virtuelle Dienstleistung (per Videokonferenz), um die Kosten dauerhaft niedrig zu halten.
DSGVO Datenschutzaudit
Wir erfassen und bewerten die Gesamtheit der Umsetzung der DSGVO
Externer Datenschutz-beauftragter
Wir stellen einen externen Datenschutzbeauftragten inkl. aller Pflichten & Haftungsübernahme
Dokumentation
Wir übernehmen die Erstellung und Führung aller DSGVO-Dokumente
Schulungen
Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungen für Mitarbeiter
Beratung zu IT-Sicherheit
Sicherheitsaudits, Risikobewertungen, ständige Verbesserung, Beratung, u.a.
„… sehr glücklich darüber, dass Sie scheinbar große und umfangreiche Themen zügig und unkompliziert umsetzen. Eine echte Hilfestellung!“
„Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und den Scan unserer Website“
„...ich wollte Ihnen rückmelden, dass Ihre Kollegin das Audit hervorragend begleitet hat. Es gab keine Abweichungen und nur Lob zum Datenschutz.“
„Vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung!“
"... den Kompetenzunterschied konnte man deutlich wahrnehmen. Sie haben hervorragend argumentiert und erläutert ...„
„Wenn man Sie anruft, hat man sofort richtig gute Laune“
„Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich schon mal für die schnelle und unkomplizierte Hilfe zur DSFA beim Einsatz von Microsoft bedanken und wünsche ...
"Sie sind Klasse 🙂!!! Perfekt, lieben Dank!“
Unsere Branchenerfahrung
- Nachweisliche Projekterfahrung bei:
- NPO / NGO
- gGmbHs
- Vereinen
- Stiftungen
- Gemeinnützigen Werkstätten
- Sozialen Diensten
- Verständnis für Gemeinnützigkeit, Fördermittel, Spendenprozesse.
- Rechtsrahmen: DSGVO/BDSG; TDDDG (Cookies/Tracking); kirchlicher Datenschutz (DSG-EKD/KDG)
- Kernleistungen:
- Initial-Audit und Risikoanalyse inkl. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- TOMs-Review (Zugriff, Verschlüsselung, Protokollierung, Berechtigungen)
- Löschkonzept inkl. Spenden-/Projekt-/Mitgliedsdaten
- Prüfung/Erstellung von AV-Verträgen und Joint-Controller-Abgrenzungen
- Consent-Management (Website, Spendenformular, Newsletter-Opt-in, Events/Fotos)
- Schulungen für Hauptamt und Ehrenamt (praxisnah)
- Beratung zu internationalen Datentransfers (US-Tools),
- Beratung zu KI-Einsatz und AI-Act
- Beratung zu IT-Sicherheit und NIS-2
- Arbeitsweise:
- Klare Roadmap mit Prioritäten
- Hybrid/remote möglich, regelmäßige Jour-fixe, schnelle Reaktionszeiten
- Dokumentation für Aufsichtsbehörden und Fördergeber
- Fachlich geprüft von: Thorsten Brendel, Diplom-Informatiker, Geschäftsführer ViCoTec, Datenschutz-/IT-Sicherheitsberater. Stand: Juni 2026
Ihre Ansprechpartner zum Datenschutz


Lars Osthus-Mensching
Berater Datenschutz / IT-Sicherheit / KI-Compliance
lars.osthus-mensching@vicotec.de
+49 441 24 92 65 20

Melanie Weigert
Backoffice / Beraterin zum Hinweisgeberschutz
melanie.weigert@vicotec.de
+49 441 24 92 65 20


Thorsten Brendel
Berater Datenschutz / KI / IT-Sicherheit - Geschäftsführer
thorsten.brendel@vicotec.de
+49 441 24 92 65 20
So kommunizieren wir:
- Feste Ansprechpartner
- Regelmäßige Updates
- Klartext statt Fachchinesisch
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
So läuft die Zusammenarbeit
- Kennenlernen & Verstehen
"Wir hören zu: Branche, Risiken, Prioritäten" - Pragmatische Analyse
"Wir bewerten Risiken und Aufwand - ohne 100seitige Gutachten" - Umsetzbare Maßnahmen
"Konkrete Vorschläge mit Prioritäten und Zuständigkeiten" - Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
"Regelmäßige Updates, feste Ansprechpartner, klarer Fahrplan"
Ein einfaches Preismodell: Festpreis
Festpreis
Wir ermitteln gemeinsam ein geeignetes Paket. In den monatlichen Kosten sind dann alle anfallenden Arbeiten (inkl. Fahrtkosten) abgedeckt.
Beispiele für Monatspauschalen finden Sie in unserer ausführlichen Preisliste.
Für gemeinnützige Vereine, gGmbHs und Genossenschaften finden Sie hier Bruttopreise (inkl. MwSt.).
Small
- inkl. MwSt.
- für kleine Vereine und Unternehmen mit maximal 9 Mitarbeitern.
- ohne erhöhte Anforderungen
Basis
- inkl. MwSt.
- für Vereine und Unternehmen mit maximal 25 Mitarbeitern.
- Normale Anforderungen
- Inkl. Beratung zu IT-Sicherheit
Medium
- inkl. MwSt.
- für Vereine und Unternehmen mit maximal 60 Mitarbeitern
- oder erhöhte Anforderungen an Datenschutz
- Inkl. Beratung zu IT-Sicherheit
Large
- für Vereine und Unternehmen mit mehr als 60 Mitarbeitern
- oder hohe Anforderungen an den Datenschutz
- Inkl. Beratung zu IT-Sicherheit
- Inkl. Begleitung von Audits (bsp. ISO 9001, ISO 27001, ...)
Kontakt
+49 441 24 92 65 20
info@vicotec.de
Im Technologiepark 12 - 26129 Oldenburg
Externer Datenschutzbeauftragter für gemeinnützige Organisationen, gGmbHs, NPOs, NGOs und Stiftungen
Im digitalen Zeitalter ist der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten ein zentrales Qualitätsmerkmal jedes seriösen Trägers – insbesondere für gemeinnützige Organisationen, gGmbHs, NPOs, NGOs und Stiftungen. Diese Institutionen arbeiten häufig mit sensiblen Informationen über Spender, Mitarbeitende, Förderpartner und Begünstigte. Eine konsequente Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist daher unerlässlich, um Vertrauen zu wahren und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Als erfahrener externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir gemeinnützige Organisationen umfassend dabei, Datenschutz nicht als Last, sondern als Teil einer professionellen und glaubwürdigen Organisationskultur zu verstehen und umzusetzen. Profitieren Sie von unserer über 20-jährigen Erfahrung in IT, Softwareentwicklung, Prozessmanagement und Datenschutzberatung – praxisnah, verständlich und auf Ihre Organisation zugeschnitten.
Warum ein externer Datenschutzbeauftragter die richtige Wahl ist
1. Kosteneffizienz und Planungssicherheit
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet Ihnen alle Vorteile eines internen Experten – jedoch ohne laufende Personal- und Weiterbildungskosten. Sie erhalten Zugriff auf hochspezialisiertes Know-how zu einem transparent kalkulierbaren Preis-Leistungs-Verhältnis. Besonders für kleinere und mittlere gemeinnützige Organisationen ist dies eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
2. Fachkompetenz und Unabhängigkeit
Als unabhängiger externer Datenschutzbeauftragter verfügen wir über tiefgreifende Kenntnisse in Datenschutzrecht, IT-Sicherheit und Organisationsprozessen. Wir helfen Ihnen, Datenschutzverstöße zu vermeiden, Compliance-Anforderungen nach DSGVO und BDSG zu erfüllen und Ihre Organisation rechtlich abzusichern.
3. Entlastung und Risikominimierung
Durch die Auslagerung der Funktion an einen externen Dienstleister entlasten Sie interne Strukturen. Gleichzeitig senken Sie Ihr Haftungsrisiko erheblich – sowohl für die Geschäftsleitung als auch für den Verein, die Stiftung oder die gGmbH als juristische Person.
Leistungen speziell für NGO, gemeinnützige Organisationen, gGmbHs, NPOs und Stiftungen
1. Datenschutzmanagement und praktische Umsetzung
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein individuell passendes Datenschutzkonzept. Dabei legen wir Wert auf eine risikoorientierte, praxisnahe Umsetzung, die sich an den tatsächlichen Abläufen Ihrer Organisation orientiert – nicht an theoretischen Standards. Dazu gehören:
- Erstellung und Pflege von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten
- Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen
- Datenschutzerklärungen und Einwilligungsprozesse
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen
2. Schulungen und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter:innen
Datenschutz lebt vom Bewusstsein der Beteiligten. Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen und Workshops für Mitarbeitende, Führungskräfte und Ehrenamtliche, um Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit personenbezogenen Daten zu fördern.
3. Laufende Betreuung und kontinuierliche Weiterentwicklung
Als externe Ansprechpartner begleiten wir Ihre Organisation dauerhaft, überwachen die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben und informieren Sie laufend über neue gesetzliche Entwicklungen oder best practices.
Ihr Nutzen auf einen Blick
- DSGVO-Compliance ohne internen Aufwand
- Praktische, verständliche Umsetzung statt juristischem Fachjargon
- Reduzierung von Haftungs- und Reputationsrisiken
- Langjährige Erfahrung mit gemeinnützigen Strukturen und Förderlogiken
- Hohe Flexibilität – individuell anpassbar an Ihre Organisation
Kurz erklärt: Wann braucht eine NGO einen Datenschutzbeauftragten?
Eine NGO, ein Verein, eine gGmbH oder Stiftung benötigt insbesondere dann einen Datenschutzbeauftragten, wenn mindestens 20 Personen ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, wenn umfangreich sensible Daten verarbeitet werden oder wenn regelmäßige und systematische Überwachung erfolgt. Externe Datenschutzbeauftragte können diese Rolle übernehmen und vermeiden oft Interessenkonflikte im Vorstand.
Datenschutz für NGOs, Vereine und gemeinnützige Organisationen – Die häufigsten Fragen
1. Braucht jede NGO einen Datenschutzbeauftragten?
Nicht jede NGO ist gesetzlich zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Entscheidend ist vor allem die Zahl der Personen, die regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. In Deutschland gilt: Sobald mindestens 20 Personen ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Unabhängig von dieser Schwelle kann eine Benennungspflicht entstehen, wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten besteht – etwa bei Organisationen im Gesundheits-, Sozial- oder Menschenrechtsbereich. Doch auch ohne gesetzliche Pflicht ist ein Datenschutzbeauftragter sinnvoll: Er reduziert Haftungsrisiken, schafft Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen von Mitgliedern, Spendern und Partnern. Gerade NGOs profitieren von professioneller Begleitung, weil sie oft mit besonders schützenswerten Informationen arbeiten.
2. Ab wann muss ein Verein oder eine gGmbH einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Die Benennungspflicht hängt nicht von der Rechtsform, sondern von der Datenverarbeitung ab. Sowohl Vereine als auch gemeinnützige GmbHs müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Dazu zählen auch ehrenamtliche Mitarbeitende, sofern sie regelmäßig Zugriff auf Mitglieder- oder Spenderdaten haben. Unabhängig von der 20-Personen-Grenze besteht die Pflicht außerdem, wenn die Organisation umfangreich besondere Kategorien von Daten verarbeitet – etwa Gesundheits-, Religions- oder Herkunftsdaten. Eine gGmbH unterliegt denselben Maßstäben wie ein Verein. Wer unsicher ist, sollte die eigene Verarbeitungssituation genau prüfen lassen, denn eine falsche Einschätzung kann zu Bußgeldern führen. Eine frühzeitige Analyse schafft hier Klarheit und Sicherheit.
3. Darf der Vereinsvorstand selbst Datenschutzbeauftragter sein?
Vom Vorstandsamt und der Funktion des Datenschutzbeauftragten ist dringend abzuraten – sie sind in der Regel nicht miteinander vereinbar. Der Datenschutzbeauftragte muss seine Aufgaben unabhängig und frei von Interessenkonflikten ausüben. Genau dieser Konflikt entsteht, wenn eine Person gleichzeitig über die Datenverarbeitung entscheidet und diese kontrollieren soll. Der Vorstand legt die Zwecke und Mittel der Verarbeitung fest und kann sich daher nicht wirksam selbst überwachen. Aufsichtsbehörden bewerten eine solche Doppelrolle als unzulässige Selbstkontrolle, was zu Beanstandungen führen kann. Dasselbe gilt häufig für Geschäftsführer oder IT-Leiter. Die saubere Lösung ist ein unabhängiger interner Mitarbeiter ohne Leitungsfunktion oder – meist praktikabler – ein externer Datenschutzbeauftragter, der die nötige Neutralität und Fachkunde mitbringt und das Haftungsrisiko des Vorstands deutlich senkt.
4. Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter für NGOs?
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten richten sich nach Größe und Komplexität der Organisation. Für kleinere Vereine und NGOs beginnen monatliche Pauschalen häufig im niedrigen dreistelligen Bereich, während größere Organisationen mit vielen Mitarbeitenden und sensiblen Datenverarbeitungen entsprechend mehr investieren. Maßgeblich sind Faktoren wie die Anzahl der Beschäftigten, das Datenvolumen, die Art der verarbeiteten Daten und der Umfang der eingesetzten IT-Systeme. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist dabei meist deutlich günstiger als eine interne Lösung, da keine Schulungs-, Personal- und Freistellungskosten anfallen. Viele Anbieter arbeiten mit transparenten Festpreisen, sodass die Ausgaben planbar bleiben. Gerade gemeinnützige Organisationen erhalten oft angepasste Konditionen. Eine individuelle Bedarfsanalyse zeigt schnell, welcher Leistungsumfang sinnvoll ist und welche Kosten realistisch eingeplant werden sollten.
5. Welche Daten sind bei NGOs besonders kritisch?
Besonders kritisch sind bei NGOs vor allem sensible personenbezogene Daten, die unter die besonderen Kategorien der DSGVO fallen. Dazu gehören Informationen über Gesundheit, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, politische Meinungen, ethnische Herkunft sowie das Sexualleben. NGOs verarbeiten solche Daten häufiger als gedacht – etwa bei Hilfsprojekten, in der Flüchtlingsarbeit, bei medizinischer Unterstützung oder im Menschenrechtsbereich. Auch Spender- und Mitgliederdaten sind hochsensibel, da sie Rückschlüsse auf finanzielle Verhältnisse und Wertvorstellungen zulassen. Hinzu kommen Daten von Ehrenamtlichen und Beschäftigten. Werden Betroffene durch eine Veröffentlichung gefährdet, etwa Aktivisten in autoritären Staaten, steigt die Schutzbedürftigkeit zusätzlich. Für all diese Daten gelten strenge Anforderungen an Rechtsgrundlage, Sicherheit und Zweckbindung. Eine sorgfältige Risikobewertung ist daher unverzichtbar, um Betroffene wirksam zu schützen.
6. Wie geht man mit Spenderdaten und Fundraising-Daten DSGVO-konform um?
Spenderdaten dürfen nur auf einer klaren Rechtsgrundlage und für festgelegte Zwecke verarbeitet werden. Für die Abwicklung einer Spende und die Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen ist die Verarbeitung in der Regel zulässig. Anders sieht es beim werblichen Fundraising aus: Möchte eine NGO Spender erneut kontaktieren oder gezielt ansprechen, braucht sie meist eine Einwilligung oder muss sich auf ein berechtigtes Interesse stützen, das sorgfältig abzuwägen ist. Wichtig sind transparente Datenschutzhinweise, die erklären, welche Daten zu welchem Zweck genutzt werden. Spender müssen ihre Rechte – etwa auf Auskunft, Löschung oder Widerspruch gegen Werbung – einfach ausüben können. Daten sollten nur so lange gespeichert werden, wie sie benötigt werden, unter Beachtung steuerlicher Aufbewahrungsfristen. Auch externe Dienstleister wie Fundraising-Agenturen müssen über Auftragsverarbeitungsverträge eingebunden werden.
7. Wie werden Ehrenamtliche im Datenschutz geschult?
Ehrenamtliche sollten praxisnah und verständlich für den Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisiert werden. Da sie oft direkten Kontakt zu Mitgliedern, Spendern oder Hilfsbedürftigen haben, sind sie ein zentraler Baustein des Datenschutzes. Bewährt haben sich kompakte Schulungen, die typische Situationen aus dem Vereinsalltag aufgreifen – etwa der Umgang mit Teilnehmerlisten, Fotos oder Messenger-Gruppen. Wichtig ist, komplizierte Paragrafen in klare Handlungsregeln zu übersetzen: Welche Daten dürfen weitergegeben werden, wie werden Unterlagen sicher aufbewahrt und wie reagiert man bei einem Datenleck? Ergänzend sollten Ehrenamtliche auf die Vertraulichkeit verpflichtet werden. Regelmäßige Auffrischungen, kurze Merkblätter und feste Ansprechpartner erhöhen die Wirkung. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann solche Schulungen übernehmen und an die konkreten Aufgaben der Organisation anpassen, sodass das Wissen tatsächlich im Alltag ankommt.
8. Was muss bei Fotos, Veranstaltungen und Einwilligungen beachtet werden?
Bei Fotos von Veranstaltungen ist immer zu klären, auf welcher Rechtsgrundlage die Aufnahmen und ihre Veröffentlichung erfolgen. Für gezielte Porträtaufnahmen einzelner Personen ist in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich, die freiwillig, informiert und nachweisbar sein muss. Bei Kindern müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Sinnvoll ist es, Teilnehmende schon bei der Anmeldung über geplante Foto- und Videoaufnahmen zu informieren und Widerspruchsmöglichkeiten anzubieten, etwa durch gekennzeichnete Bereiche oder Hinweisschilder vor Ort. Einwilligungen sollten schriftlich oder digital dokumentiert werden und jederzeit widerrufbar sein. Auch der Verwendungszweck ist wichtig: Ein Foto für die interne Dokumentation rechtfertigt nicht automatisch die Nutzung auf Social Media. Bereits veröffentlichte Bilder müssen bei Widerruf möglichst entfernt werden. Klare Prozesse und vorbereitete Einwilligungsformulare erleichtern den rechtssicheren Umgang erheblich.
9. Welche Unterlagen braucht eine NGO für die Aufsichtsbehörde?
Eine NGO sollte jederzeit nachweisen können, dass sie ihre Datenschutzpflichten erfüllt – die wichtigste Grundlage dafür ist das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Darin werden alle Prozesse dokumentiert, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, samt Zwecken, Rechtsgrundlagen und Löschfristen. Hinzu kommen technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit, Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern sowie Einwilligungs- und Informationsnachweise. Auch interne Richtlinien, Schulungsnachweise und die Verpflichtung der Mitarbeitenden auf Vertraulichkeit gehören dazu. Wird ein Datenschutzbeauftragter benannt, muss dieser der Aufsichtsbehörde gemeldet und seine Kontaktdaten veröffentlicht werden. Bei datenschutzintensiven Vorhaben kann zusätzlich eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein. Diese Unterlagen müssen nicht eingereicht, aber auf Anfrage vorgelegt werden können. Eine strukturierte Dokumentation sorgt dafür, dass die Organisation im Prüfungsfall auskunftsfähig ist und einen professionellen Eindruck hinterlässt.
10. Wie läuft der Wechsel zu einem externen Datenschutzbeauftragten ab?
Der Wechsel zu einem externen Datenschutzbeauftragten ist unkompliziert und in wenigen Schritten umgesetzt. Am Anfang steht ein Erstgespräch, in dem Bedarf, Größe und Datenverarbeitung der Organisation analysiert werden. Anschließend erfolgt eine Bestandsaufnahme: Der neue Datenschutzbeauftragte sichtet vorhandene Dokumente, prüft bestehende Prozesse und identifiziert Lücken oder Risiken. Danach wird die Benennung formal vollzogen und der Aufsichtsbehörde gemeldet, inklusive Veröffentlichung der Kontaktdaten. Im nächsten Schritt werden fehlende Unterlagen erstellt oder aktualisiert, etwa das Verarbeitungsverzeichnis oder Datenschutzhinweise. Ein vorheriger interner Beauftragter wird ordnungsgemäß abgelöst. Danach beginnt die laufende Betreuung mit regelmäßiger Beratung, Schulungen und Ansprechbarkeit bei Fragen oder Vorfällen. Der gesamte Prozess wird vom externen Dienstleister begleitet, sodass für die NGO nur minimaler Aufwand entsteht und der Datenschutz schnell auf ein solides Fundament gestellt wird.