Private Messenger-Chats fühlen sich oft sicher an – doch das kann täuschen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 30. Juli 2026 einen Fall, in dem Chatnachrichten nach einem Streit an den Arbeitgeber weitergegeben wurden. Die Arbeitnehmerin verlor danach ihren Job und fordert nun Schadensersatz.

Im Mittelpunkt steht eine wichtige Frage: Darf jemand private Chatnachrichten einfach weiterleiten – oder verstößt das gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Entscheidend könnte sein, ob die Weitergabe wirklich noch rein privat war oder bereits berufliche Folgen auslösen sollte.

Auch arbeitsrechtlich ist der Fall spannend. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits klargestellt: Inhalte aus privaten Chats können eine Kündigung begründen, besonders bei schweren Beleidigungen, rassistischen oder menschenfeindlichen Aussagen. Ob man auf Vertraulichkeit vertrauen darf, hängt immer vom Inhalt und den Umständen des Chats ab.
Die wichtigste Botschaft: Was in privaten Gruppen geschrieben wird, bleibt nicht automatisch privat. Das BGH-Urteil könnte künftig genauer festlegen, wann das Weiterleiten von Chats erlaubt ist – und wann Arbeitgeber solche Nachrichten bei Kündigungen verwenden dürfen.

Source: Vermeintlich vertrauliche Chats – wirksame Kündigung?