Externer Datenschutzbeauftragter aus Oldenburg.
- Regional & vor Ort im Nordwesten
- Festpreise & Pragmatische Arbeitsweise
- Gesetzliche Vorgaben erfüllen
- Haftungsrisiken minimieren
- Über 250 aktive Kunden
+49 441 24 92 65 20
Das haben Sie davon:
- Persönliche Ansprechpartner
wir mögen den direkten Kontakt. - Wenig Aufwand:
Den größten Teil der Arbeit übernehmen wir – zudem haben wir als Informatiker und Betriebswirte eine sehr pragmatische und kundenorientierte Arbeitsweise. - Sicherheit für Sie:
Hohe Kompetenz (seit 1994), Festpreise und kurze Vertragslaufzeiten. - Hohe Spezialisierung:
Wir beraten über 250 mittelständische Unternehmen im Bereich Datenschutz & IT-Sicherheit – unabhängig, fokussiert und kompetent. - Zusatznutzen für Sie:
Für den Schutz gegen Hacker, IT-Ausfälle und Datenpannen bringen wir unsere Expertise im Bereich der IT-Sicherheit immer mit ein. - Haftungsrisiken minimieren
Das Datenschutzgesetz sieht in letzter Konsequenz die Haftung des Unternehmens und der Geschäftsführung als Verantwortlicher. Durch die konsequente Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben wir diese Haftung erheblich reduziert.
DSGVO Datenschutzaudit
Wir erfassen und bewerten die Gesamtheit der Umsetzung der DSGVO
Externer Datenschutz-beauftragter
Wir stellen einen externen Datenschutzbeauftragten inkl. aller Pflichten & Haftungsübernahme
Beratung vor Ort
Wir mögen den persönlichen Kontakt und beraten daher gerne vor Ort
Dokumentation
Wir übernehmen die Erstellung uind Führung aller DSGVO-Dokumente
Schulungen
Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungen für Mitarbeiter
Beratung zu IT-Sicherheit
Sicherheitsaudits, Risikobewertungen, ständige Verbesserung, Beratung, u.a.
Unsere Branchenerfahrung
Gesundheit & Soziales:
- Kliniken
- Arztpraxen, Therapiepraxen
- Gemeinnützige Organisationen (gGmbH)
- Soziale Einrichtungen
Technologie & IT:
- Ingenieurbüros, Maschinenbauer
- Softwareentwicklung, Hi-Tech, IT
- E-Commerce, Agenturen
Dienstleistungen, Beratung
- Kanzleien, Notare
- Unternehmensberater
- Steuerberater
Logistik & Handel:
- Transportlogistik mit Telematik
- Speziallogistik
- Einzelhandel, Grßhandel
Öffentlicher & halböffentlicher Bereich:
- Wirtschaftsförderung
- Tourismus-Förderung
- Verbände
- Schulen
Sonstiges:
- Hotels
- Druckereien
Ihre Ansprechpartner zum Datenschutz
Christina Korf
Datenschutzberaterin & Beraterin zum Hinweisgeberschutz
christina.korf@vicotec.de
+49 441 24 92 65 20
Daniel Köster
Informationssicherheitsbeauftragter (ISB), Datenschutzberater
daniel.koester@vicotec.de
+49 441 24 92 65 20
Melanie Weigert
Backoffice / Beraterin zum Hinweisgeberschutz
melanie.weigert@vicotec.de
+49 441 24 92 65 20
Ein einfaches Preismodell: Festpreis
Wir ermitteln gemeinsam ein geeignetes Paket. In den monatlichen Kosten sind dann alle anfallenden Arbeiten (inkl. Fahrtkosten) abgedeckt.
Je nach Firmengröße, Anforderungen und Datensensibilität liegen diese Pauschalen im Bereich 109,- bis 389,- Euro im Monat.
Beispiele für Monatspauschalen finden Sie in unserer ausführlichen Preisliste.
Small
- für kleine Firmen mit maximal 9 Mitarbeitern.
- ohne erhöhte Anforderungen
- Bsp.: Handwerker, Einzelhandel, Makler, Notare, …
Basis
- für Firmen mit maximal 25 Mitarbeitern.
- Normale Anforderungen
- Inkl. Beratung zu IT-Sicherheit
- Bsp.: Handwerker, Gastgewerbe, Einzelhandel, Makler, kleine Arztpraxen, Anwälte, Notare, Industrie
Medium
- für Firmen mit maximal 60 Mitarbeitern
- oder erhöhte Anforderungen an Datenschutz
- Inkl. Beratung zu IT-Sicherheit
- Bsp.: Arztpraxen, Handwerker, Gastgewerbe, Einzelhandel, Makler, Agenturen, Industrie
Large
- für Firmen mit mehr als 60 Mitarbeitern
- oder hohe Anforderungen an den Datenschutz
- Inkl. Beratung zu IT-Sicherheit
- Inkl. Begeleitung von Audits (bsp. ISO 9001, ISO 27001, …)
- Bsp.: IT-Unternehmen, Steuerberatungen, größere Arztpraxen, Anwaltskanzleien, etc.
Kontakt
+49 441 24 92 65 20
info@vicotec.de
Im Technologiepark 12 - 26129 Oldenburg
Externer Datenschutzbeauftragter (DSGVO) für Unternehmen in der Region Oldenburg, Osnabrück, Weser-Ems, Cloppenburg, Leer
Reduzieren Sie Ihren Aufwand und auch Ihre Haftung durch Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten zu einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis.
Persönliche Beratung & geschenkte Zeit
Wir mögen den direkten Kontakt und arbeiten bevorzugt in der Region 100 km um Oldenburg.
Gut organisiert und mit unternehmerischer sowie datenschutzspezifischer Erfahrung reduzieren wir Ihren Aufwand erheblich.
Datenschutzbeauftragter mit gesundem Menschenverstand – Ihre Interessen im Fokus
Wir kommen aus der IT-Praxis, kennen die Herausforderungen mittelständischer Unternehmen und haben über 20 Jahre Erfahrung in IT, Softwareentwicklung und Datenschutz. Unsere Arbeitsweise basiert auf gesundem Menschenverstand, einem risikoorientierten Ansatz und der Erfahrung mit über 100 Kunden.
Festpreise & kurze Vertragslaufzeiten
Das Ziel ist eine verlässliche und faire Kalkulation für beide Seiten – ohne böse Überraschungen. Wir wollen Sie überzeugen – ohne lange Vertragsbindungen.
Wissenswertes rund um den externen Datenschutzbeauftragten
Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht eine Bestellpflicht für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten wie folgt vor:
- Das Unternehmen beschäftigt mindestens 20 Mitarbeiter, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Ob es sich dabei um fest angestellte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Aushilfen handelt ist irrelevant. Sofern diese Arbeiten am Computer verrichtet werden, ist von einer automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen. Die rechtliche Grundlage bildet § 4f Abs. 1 Satz 3 BDSG.
- Das Unternehmen übermittelt personenbezogene Daten geschäftsmäßig, erhebt oder verarbeitet diese. Beispiele für solche Unternehmen sind Auskunfteien, Adressverlage oder Marktforschungsunternehmen. Die Anzahl der Beschäftigen spielt dann keine Rolle. Rechtsgrundlage: § 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG.
- Das Unternehmen verarbeitet besonders sensible Daten, wie beispielsweise Bonitäts- oder Gesundheitsdaten. In solch einer Situation besteht unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten eine grundsätzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Rechtsgrundlage ist § 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG.
Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (DSGVO)?
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;Übersicht der Verarbeitungstätigkeiten
- Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen
- Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Sie sind frei in der Entscheidung, ob ein Mitarbeiter Datenschutzbeauftragter sein soll oder ein externer Berater.
Folgendes ist zu beachten:
- Ein Datenschutzbeauftragter muss geeignet sein und seine fachliche Kompetenz (rechtlich und IT-technisch) nachweisen können. Der Nachweis kann zum Beispiel durch regelmäßige Schulungen erbracht werden.
- Ein interner Datenschutzbeauftragter hat einen besonderen Kündigungsschutz (ähnlich eines Betriebsratsvorsitzenden)
- Die Akzeptanz des Datenschutzbeauftragten innerhalb der Belegschaft muss gewährleistet sein.
Die Region, in der wir arbeiten:
Wir mögen den persönlichen Kontakt – außerdem sind wir der Meinung, dass ein Besuch vor Ort als Datenschutzbeauftragter zwingend erforderlich ist, um der Überwachungspflicht gerecht zu werden.
Kunden, für die wir als externer Datenschutzbeauftragter arbeiten, sind in Oldenburg, Wilhelmshaven, Bremen, Edewecht, Wildeshausen, Cloppenburg, Wardenburg, Rastede, Bremerhaven, Bad Zwischenahn, Papenburg, Aurich Molbergen, Varel, Delmenhorst, Brake, Vechta, Osnabrück., Lastrup, Essen, Ganderkesee, Diepholz, Lemwerder, Jever, Wittmund, Emden, Leer, Wiesmoor, Bockhorn.