Ausgelagerte interne Meldestelle für Hinweisgeber
Beratung in sämtlichen Bereichen des Hinweisgeberschutzes
Bereitstellung eines fertigen Hinweisgebersystems
Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle (Dokumentation der eingehenden Meldungen, Dialog mit den Hinweisgebern, weitergehende Fallbearbeitung, Überwachung und Einhaltung der Fristen etc.)
+49 441 20 57 2220
Das haben Sie davon:
Persönliche Ansprechpartner
und kontinuierliche Betreuung – wir mögen den direkten Kontakt
Wenig Aufwand:
Wir nehmen Ihnen den größten Teil der Arbeit ab
Sicherheit:
Hohe Kompetenz (seit 1994), Festpreise und kurze Vertragslaufzeiten
Hohe Spezialisierung:
Wir beraten mittelständische Unternehmen im Bereich Datenschutz & IT-Sicherheit – unabhängig, fokussiert und kompetent. Wir bringen Erfahrungen seit 1994 mit über 200 Kunden mit.
Interne Meldestelle
Wir übernehmen die Aufgaben der internen Meldestelle für Hinweisgeber!
Hinweisgeber-System
Wir nehmen die Anfragen entgegen, kategorisieren diese und leiten diese an die richtigen Ansprechpartner!
Kommunikation mit Hinweisgeber
Wir geben Rückmeldung und achten auf die Einhaltung von Fristen
Dokumentation
Wir übernehmen die Erstellung und Führung notwendiger Dokumente
Schulungen
Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungen für Mitarbeiter
Unsere Branchenerfahrung
Gesundheit & Soziales:
- Ärzte, Physiotherapiepraxen, Kliniken
- Gemeinnützige Organisationen (gGmbH)
- Institute, Soziale Einrichtungen
Technologie & IT:
- Ingenieurbüros, Maschinenbauer
- Architekturbüros
- Softwareentwicklung, Hi-Tech, IT
- E-Commerce, Agenturen
Dienstleistungen, Beratung
- Kanzleien, Notare
- Unternehmensberater
- Steuerberater
Logistik:
- Transportlogistik mit Telematik
- Spezialogistik
Öffentlicher & halböffentlicher Bereich:
- Wirtschaftsförderung
- Tourismus-Förderung
- Schulen
Ihre Ansprechpartner zum Hinweisgebersystem
Thorsten Brendel
Geschäftsführer / Unternehmer
Diplom Informatiker
thorsten.brendel@vicotec.de
+49 441 20 57 2220
Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Richtlinie)
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will.
Es definiert alle Personen als potenzielle Hinweisgeber, die im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit mit Ihrem Unternehmen in Kontakt stehen. Somit betrifft es nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Kunden oder Lieferanten. Im Hinweisgeberschutzgesetz ist der Umgang mit Hinweisen und Hinweisgebern festgelegt. Das Melden von Hinweisen, auch „Whistleblowing“ genannt, beschreibt die Mitteilung oder Veröffentlichung von Informationen über Missstände in Unternehmen und öffentlichen Stellen3.
Das Hinweisgeberschutzgesetz nimmt am 17. März 2023 einen neuen Anlauf im Bundestag und wird in 1. Lesung debattiert. Das Gesetz scheiterte jüngst im Bundesrat, nachdem es im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet worden war. Das Gesetz soll die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzen.
Das Gesetz wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Whistleblower, die solche Informationen offenlegen, nicht benachteiligt, entlassen oder anderweitig bestraft werden können. Es stellt sicher, dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind und dass sie anonym bleiben können, wenn sie dies wünschen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für eine Vielzahl von Bereichen, einschließlich Wirtschaft, Finanzen, Gesundheitswesen, Umwelt und öffentlicher Sektor. Es bietet Schutz für Hinweisgeber, die Verstöße gegen Gesetze, Verträge, Arbeitsbedingungen oder Umweltvorschriften melden.
Das Gesetz verlangt auch von Unternehmen und Organisationen, dass sie geeignete Kanäle und Verfahren für die Meldung von Missständen bereitstellen und sicherstellen, dass Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden.
Insgesamt trägt das Hinweisgeberschutzgesetz dazu bei, eine Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht zu fördern, indem es Personen ermutigt, rechtswidriges Verhalten aufzudecken und sicherstellt, dass sie dabei geschützt sind.