Externer Datenschutzbeauftragter

Ausgelagerte interne Meldestelle für Hinweisgeber

Beratung in sämtlichen Bereichen des Hinweisgeberschutzes
Bereitstellung eines fertigen Hinweisgebersystems
Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle (Dokumentation der eingehenden Meldungen, Dialog mit den Hinweisgebern, weitergehende Fallbearbeitung, Überwachung und Einhaltung der Fristen etc.)

+49 441 20 57 2220

Das haben Sie davon:

Persönliche Ansprechpartner
und kontinuierliche Betreuung – wir mögen den direkten Kontakt

Wenig Aufwand:
Wir nehmen Ihnen den größten Teil der Arbeit ab

Sicherheit:
Hohe Kompetenz (seit 1994), Festpreise und kurze Vertragslaufzeiten

Hohe Spezialisierung:
Wir beraten mittelständische Unternehmen im Bereich Datenschutz & IT-Sicherheit – unabhängig, fokussiert und kompetent. Wir bringen Erfahrungen seit 1994 mit über 200 Kunden mit.

 

 

N

Interne Meldestelle

Wir übernehmen die Aufgaben der internen Meldestelle für Hinweisgeber!

N

Hinweisgeber-System

Wir nehmen die Anfragen entgegen, kategorisieren diese und leiten diese an die richtigen Ansprechpartner!

N

Kommunikation mit Hinweisgeber

Wir geben Rückmeldung und achten auf die Einhaltung von Fristen

N

Dokumentation

Wir übernehmen die Erstellung und Führung notwendiger Dokumente

N

Schulungen

Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungen für Mitarbeiter

Unsere Branchenerfahrung

Gesundheit & Soziales:

  • Ärzte, Physiotherapiepraxen, Kliniken
  • Gemeinnützige Organisationen (gGmbH)
  • Institute, Soziale Einrichtungen

Technologie & IT:

  • Ingenieurbüros, Maschinenbauer
  • Architekturbüros
  • Softwareentwicklung, Hi-Tech, IT
  • E-Commerce, Agenturen

Dienstleistungen, Beratung

  • Kanzleien, Notare
  • Unternehmensberater
  • Steuerberater

Logistik:

  • Transportlogistik mit Telematik
  • Spezialogistik


Öffentlicher & halböffentlicher Bereich:

  • Wirtschaftsförderung
  • Tourismus-Förderung
  • Schulen

Ihre Ansprechpartner zum Hinweisgebersystem

Daniel Walley

Daniel Walley

Datenschutzberater / Backoffice

daniel.walley@vicotec.de
+49 441 20 57 2220

Elena Owen

Elena Owen

Datenschutzberaterin & Datenschutzauditorin

elena.owen@vicotec.de
+49 441 20 57 2220

 

Thorsten Brendel

Thorsten Brendel

Geschäftsführer / Unternehmer

Diplom Informatiker

thorsten.brendel@vicotec.de
+49 441 20 57 2220

Kontakt

+49 441 20 57 2220

info@vicotec.de

August-Wilhelm-Kühnolz Str. 5 - 26135 Oldenburg

Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Richtlinie)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will.

Es definiert alle Personen als potenzielle Hinweisgeber, die im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit mit Ihrem Unternehmen in Kontakt stehen. Somit betrifft es nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Kunden oder Lieferanten. Im Hinweisgeberschutzgesetz ist der Umgang mit Hinweisen und Hinweisgebern festgelegt. Das Melden von Hinweisen, auch „Whistleblowing“ genannt, beschreibt die Mitteilung oder Veröffentlichung von Informationen über Missstände in Unternehmen und öffentlichen Stellen3.

Das Hinweisgeberschutzgesetz nimmt am 17. März 2023 einen neuen Anlauf im Bundestag und wird in 1. Lesung debattiert. Das Gesetz scheiterte jüngst im Bundesrat, nachdem es im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet worden war. Das Gesetz soll die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, ist eine wichtige Rechtsvorschrift, die dazu dient, Personen zu schützen, die Missstände oder rechtswidriges Verhalten innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens aufdecken.

Das Gesetz wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Whistleblower, die solche Informationen offenlegen, nicht benachteiligt, entlassen oder anderweitig bestraft werden können. Es stellt sicher, dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind und dass sie anonym bleiben können, wenn sie dies wünschen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für eine Vielzahl von Bereichen, einschließlich Wirtschaft, Finanzen, Gesundheitswesen, Umwelt und öffentlicher Sektor. Es bietet Schutz für Hinweisgeber, die Verstöße gegen Gesetze, Verträge, Arbeitsbedingungen oder Umweltvorschriften melden.

Das Gesetz verlangt auch von Unternehmen und Organisationen, dass sie geeignete Kanäle und Verfahren für die Meldung von Missständen bereitstellen und sicherstellen, dass Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden.

Insgesamt trägt das Hinweisgeberschutzgesetz dazu bei, eine Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht zu fördern, indem es Personen ermutigt, rechtswidriges Verhalten aufzudecken und sicherstellt, dass sie dabei geschützt sind.