Externer Datenschutzbeauftragter


Interne Meldestelle für Hinweisgeber /
Hinweisgebersystem

  • Eine schlanke Lösung
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  • Rechtskonform & sicher
  • Schnell umgesetzt

 

 

+49 441 24 92 65 20

Das haben Sie davon:

Persönliche Ansprechpartner
und kontinuierliche Betreuung

Wenig Aufwand:
Wir nehmen Ihnen den größten Teil der Arbeit ab

Sicherheit:
Hohe Kompetenz (seit 1994), präzise Prozesse, hervorragend geschulte Mitarbeiter

Rechtskonformität:
Unternehmen ab 50 Mitarbeiter müssen ein Hinweisgebersystem installieren.

 

Hohe Spezialisierung:
Wir beraten mittelständische Unternehmen zum Hinweisgeberschutzgesetz- unabhängig, fokussiert und kompetent.
Wir bringen Erfahrungen seit 1994 mit über 200 Kunden mit.

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Interne Meldestelle

Übernahme der Aufgaben der internen Meldestelle für Hinweisgeber.
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Hinweisgeber-System

Entgegennahme, Kategoriesierung und Weiterleitung von Anfragen.

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Kommunikation mit Hinweisgeber

Rückmeldung und Überwachung von Fristen

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Dokumentation

Wir übernehmen die Erstellung und Führung notwendiger Dokumente

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Software / Hinweisgebersystem

Wir stellen eine sichere Software zur Entgegennahme von Hinweisen durch Hinweisgeber.

Unsere Branchenerfahrung

Gesundheit & Soziales:

  • Ärzte, Physiotherapiepraxen, Kliniken
  • Gemeinnützige Organisationen (gGmbH)
  • Institute, Soziale Einrichtungen

Technologie & IT:

  • Ingenieurbüros, Maschinenbauer
  • Architekturbüros
  • Softwareentwicklung, Hi-Tech, IT
  • E-Commerce, Agenturen

Dienstleistungen, Beratung

  • Kanzleien, Notare
  • Unternehmensberater
  • Steuerberater

Logistik:

  • Transportlogistik mit Telematik
  • Spezialogistik


Öffentlicher & halböffentlicher Bereich:

  • Wirtschaftsförderung
  • Tourismus-Förderung
  • Schulen

Ihre Ansprechpartnerinnen zum Hinweisgebersystem

Christina Korf

Christina Korf

Beraterin zum Hinweisgeberschutz

christina.korf@vicotec.de
+49 441 24 92 65 20

 

Melanie Weigert

Melanie Weigert

Beraterin zum Hinweisgeberschutz

melanie.weigert@vicotec.de
+49 441 24 92 65 20

Kontakt

+49 441 24 92 65 20

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Im Technologiepark 12 - 26129 Oldenburg

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Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Richtlinie)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will.

Es definiert alle Personen als potenzielle Hinweisgeber, die im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit mit Ihrem Unternehmen in Kontakt stehen. Somit betrifft es nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Kunden oder Lieferanten. Im Hinweisgeberschutzgesetz ist der Umgang mit Hinweisen und Hinweisgebern festgelegt. Das Melden von Hinweisen, auch „Whistleblowing“ genannt, beschreibt die Mitteilung oder Veröffentlichung von Informationen über Missstände in Unternehmen und öffentlichen Stellen3.

Das Hinweisgeberschutzgesetz nimmt am 17. März 2023 einen neuen Anlauf im Bundestag und wird in 1. Lesung debattiert. Das Gesetz scheiterte jüngst im Bundesrat, nachdem es im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet worden war. Das Gesetz soll die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, ist eine wichtige Rechtsvorschrift, die dazu dient, Personen zu schützen, die Missstände oder rechtswidriges Verhalten innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens aufdecken.

Das Gesetz wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Whistleblower, die solche Informationen offenlegen, nicht benachteiligt, entlassen oder anderweitig bestraft werden können. Es stellt sicher, dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind und dass sie anonym bleiben können, wenn sie dies wünschen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für eine Vielzahl von Bereichen, einschließlich Wirtschaft, Finanzen, Gesundheitswesen, Umwelt und öffentlicher Sektor. Es bietet Schutz für Hinweisgeber, die Verstöße gegen Gesetze, Verträge, Arbeitsbedingungen oder Umweltvorschriften melden.

Das Gesetz verlangt auch von Unternehmen und Organisationen, dass sie geeignete Kanäle und Verfahren für die Meldung von Missständen bereitstellen und sicherstellen, dass Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden.

Insgesamt trägt das Hinweisgeberschutzgesetz dazu bei, eine Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht zu fördern, indem es Personen ermutigt, rechtswidriges Verhalten aufzudecken und sicherstellt, dass sie dabei geschützt sind.

Ein Hinweisgebersystem ist ein essenzieller Bestandteil jedes modernen Unternehmens. Diese Systeme stellen sicher, dass potenzielle Probleme, ob es sich um Missstände, Ethikverstöße oder Straftaten handelt, effektiv und diskret gemeldet werden können. Sie ermöglichen es Mitarbeitern und anderen Stakeholdern, ihre Bedenken anonym und ohne Angst vor Vergeltung zum Ausdruck zu bringen. Die Implementierung eines solchen Systems und die Ausgliederung der internen Meldestelle sind entscheidend, um die Effizienz und Effektivität des Berichtswesens zu gewährleisten.
Das Hinweisgebersystem: Ein wesentlicher Aspekt des Compliance-Managements
Ein Hinweisgebersystem, oft auch als Whistleblowing-System bezeichnet, ist ein wichtiger Teil eines wirksamen Compliance-Managements. Es fördert eine Kultur der Transparenz und Offenheit und schafft eine sichere Umgebung für Mitarbeiter und andere Stakeholder, um mögliche Verstöße oder Missstände zu melden.

Dieses System kann über verschiedene Kanäle funktionieren, wie z.B. physische Briefkästen, telefonbasierte Hotlines, digitale Plattformen oder sogar über externe Ombudsleute. Doch mit der Digitalisierung der Geschäftsprozesse werden digitale Hinweisgebersysteme immer beliebter. Sie sind rund um die Uhr erreichbar, weltweit zugänglich, können mehrere Sprachen abdecken und bieten eine anonyme und vertrauliche Kommunikation zwischen Hinweisgebern und dem zuständigen Fallbearbeiter.
Ausgliederung der internen Meldestelle: Warum ist es wichtig?
Die Ausgliederung der internen Meldestelle ist ein wesentlicher Bestandteil beim Aufbau eines effektiven Hinweisgebersystems. Sie bietet einen neutralen und sicheren Kanal für die Meldung und Bearbeitung von Hinweisen und gewährleistet die Anonymität und den Schutz der Hinweisgeber.

Eine externe Meldestelle kann Vertrauen schaffen und die Bereitschaft der Mitarbeiter und anderer Stakeholder erhöhen, Verstöße oder Bedenken zu melden. Sie minimiert auch potenzielle Interessenkonflikte, die auftreten können, wenn die Meldestelle intern verwaltet wird. Zudem kann die externe Meldestelle eine unabhängige und objektive Überprüfung von Meldungen sicherstellen und die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen gewährleisten.

Darüber hinaus können externe Meldestellen über spezialisiertes Personal und technologische Ressourcen verfügen, um eine effiziente Verarbeitung und Analyse von Hinweisen zu gewährleisten. Sie können auch dabei helfen, eine rechts- und revisionssichere Dokumentation der Fälle zu erstellen, was besonders wichtig ist, um die Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen, wie der EU-Whistleblowing-Richtlinie oder dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz, zu gewährleisten.
Fazit
Die Implementierung eines Hinweisgebersystems und die Ausgliederung der internen Meldestelle sind entscheidende Schritte, um eine Kultur der Transparenz und des Vertrauens in einem Unternehmen zu fördern. Sie tragen dazu bei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und anzugehen, das Risiko von Strafen und Reputationsschäden zu minimieren und letztlich den Geschäftserfolg zu sichern.

Unternehmen sollten daher die Implementierung eines effektiven Hinweisgebersystems in Betracht ziehen und dabei die Vorteile einer Ausgliederung der internen Meldestelle nutzen. Unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche ist es eine lohnende Investition, um die Compliance-Management-Strategie zu stärken und eine nachhaltige Geschäftsentwicklung zu fördern.