Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2024 entschieden, dass Gesundheitsdaten weit auszulegen sind. Bereits der Kauf apothekenpflichtiger Medikamente wie Aspirin zählt als Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO und erfordert eine ausdrückliche Einwilligung. Der EuGH argumentiert, dass selbst eine „gewisse Wahrscheinlichkeit“ genügt, um Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zu ziehen.

Diese strenge Auslegung erschwert eine sinnvolle Einschränkung von Art. 9 DSGVO und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Kritiker fordern eine engere Definition, um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit nur hypothetischem Gesundheitsbezug zu erleichtern.

Source: Statement von Stefan Hessel (Rechtsanwalt für Datenschutz, Cybersicherheit und IT-Recht)