Diese strenge Auslegung erschwert eine sinnvolle Einschränkung von Art. 9 DSGVO und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Kritiker fordern eine engere Definition, um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit nur hypothetischem Gesundheitsbezug zu erleichtern.Source: Statement von Stefan Hessel (Rechtsanwalt für Datenschutz, Cybersicherheit und IT-Recht)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2024 entschieden, dass Gesundheitsdaten weit auszulegen sind. Bereits der Kauf apothekenpflichtiger Medikamente wie Aspirin zählt als Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO und erfordert eine ausdrückliche Einwilligung. Der EuGH argumentiert, dass selbst eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" genügt, um Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zu ziehen.