Ob Verstöße gegen die DSGVO von Mitbewerbern abgemahnt werden können, war lange rechtlich nicht klar. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Mitbewerber DSGVO-Verstöße verfolgen können, wenn nationale Gesetze dies erlauben (Urteil vom 4.10.2024 – C-21/23).

Hintergrund war ein Fall, in dem ein Apotheker apothekenpflichtige Medikamente über Amazon vertrieb und im Rahmen der Bestellungen Gesundheitsdaten seiner Kunden ohne Einwilligung verarbeitete. Deutsche Gerichte waren bisher uneinig, ob die DSGVO als Marktverhaltensregel im Sinne des Wettbewerbsrechts (§ 3a UWG) gilt. Der EuGH bestätigte nun, dass Mitbewerber klagebefugt sein können, um unlauteres Verhalten durch DSGVO-Verstöße zu ahnden.

Source: EuGH: Mitbewerber können DSGVO-Verstöße verfolgen