Mit dem neuen E-Evidence-Gesetz wird der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf Cloud-Daten in der EU deutlich beschleunigt. Statt langwieriger Rechtshilfeverfahren können sich Behörden künftig direkt an Diensteanbieter in anderen EU-Staaten wenden. Ziel ist es, digitale Beweise schneller zu sichern, bevor sie gelöscht werden.

Für Anbieter bedeutet das klare Pflichten: Auf Sicherungsanordnungen müssen sie unverzüglich reagieren, Daten in der Regel innerhalb von zehn Tagen herausgeben, in Notfällen sogar innerhalb von nur acht Stunden. Zudem müssen sie feste Ansprechpartner für Behörden benennen. In Deutschland überwacht das Bundesamt für Justiz die Einhaltung. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Das Gesetz soll Ermittlungen gegen Cyberkriminalität effizienter machen, stößt aber auch auf Kritik. Datenschützer und Bürgerrechtler warnen vor Risiken für die Privatsphäre und vor möglichem Missbrauch durch Staaten mit problematischem Rechtsstaatsverständnis.

Insgesamt markiert das Gesetz einen deutlichen Wandel: Der Standort von Servern spielt für Ermittlungen innerhalb der EU künftig eine deutlich geringere Rolle.

Source: Grenzüberschreitende Cloud-Zugriffe: E-Evidence-Gesetz tritt in Kraft