Ein Ex-Pfarrer führte an anderen Gläubigen Teufelsaustreibungen durch, was in einem Fall zu einem Kontakt mit dem Jugendamt und einem Gerichtsverfahren führte. Vor dem Datenschutzgericht stritt er dann um eine Auskunftsfrist und die Weitergabe eines Gesprächsprotokolls.

Das Urteil: Die Fristverlängerung war unzulässig – die Weitergabe des Protokolls dagegen erlaubt, da es dem Schutz der Mutter und ihres Sohnes diente.

Fazit: Der Fall zeigt, dass Datenschutz wirklich jeden betrifft und alles andere als langweilig ist.

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