Die Digitalisierung von Schulen und Unterricht bringt neue Herausforderungen im Datenschutz und der IT-Sicherheit mit sich. Besonders durch LOGINEO NRW, die Pandemie-bedingten digitalen Lösungen und den Einsatz von KI entstehen komplexe rechtliche Fragestellungen.
Die Bezirksregierung Münster hat darauf reagiert und eine spezielle Arbeitsgruppe „Datenschutz und IT-Sicherheit an Schulen“ ins Leben gerufen. Diese entwickelt in enger Zusammenarbeit zwischen den Dezernaten für digitale Bildung und Schulrecht praxisnahe Lösungen, die sowohl rechtlich konform als auch schulpraktisch umsetzbar sind.
Ein zentraler Ansatz ist das Umdenken: Datenschutz sollte nicht als Hindernis, sondern als unterstützende Rahmenbedingung verstanden werden. Wenn Datenschutz von Beginn an in Digitalisierungsprojekte einbezogen wird, lassen sich Probleme vermeiden und rechtssichere Lösungen entwickeln. Die rechtlichen Grundlagen bilden die DSGVO, das Schulgesetz NRW und entsprechende Verordnungen. Als Ansprechpartner stehen den Schulen, Lehrkräften, Schülern und Eltern die behördlich bestellten Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, die bei der praktischen Umsetzung unterstützen.