Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass Datenschutzaufsichtsbehörden bei festgestellten Verstößen gegen die DSGVO aktiv Maßnahmen ergreifen müssen. Im zugrunde liegenden Fall forderte eine Seminarteilnehmerin eine umfassende Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO. Nachdem der Veranstalter keine ausreichende Auskunft erteilt hatte und die Aufsichtsbehörde (BayLDA) trotz Beschwerde der Klägerin keine weiteren Maßnahmen ergriff, klagte diese erfolgreich.

Das Urteil fordert die Aufsichtsbehörden zu stärkerem Eingreifen bei Datenschutzverstößen auf und stärkt die Rechte der betroffenen Personen. Es setzt Unternehmen unter Zugzwang, DSGVO-Vorgaben konsequent zu erfüllen. Kritiker warnen vor einer möglichen Überlastung der Behörden und einer erschwerten Priorisierung schwerwiegenderer Fälle.

Source: Aufsichtsbehörde zum Tätigwerden verurteilt