Die Bundestagswahl am 23. Februar rückt näher und Parteien nutzen die Zeit für Werbung. Doch woher stammen die Adressen? Die Daten kommen aus dem Melderegister und dürfen sechs Monate vor einer Wahl abgefragt werden, z. B. Name und Anschrift. Das Geburtsdatum wird nicht weitergegeben.
Die Nutzung ist auf Wahlwerbung beschränkt und die Parteien müssen die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl löschen. Ist man mit der Weitergabe der Daten nicht einverstanden kann man Widerspruch einlegen – ohne Begründung, direkt bei der zuständigen Meldebehörde.
Source und weitere Infos unter:
Darf meine Adresse für Wahlwerbung genutzt werden?