Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist so ein Thema für sich.
Die zentralen Punkte sind, dass Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers und verdeckte Videoüberwachung, das Machtgefälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verstärken und Datenschutzbedenken aufwerfen. Hinzu kommen diskussionswürdige rechtliche Voraussetzungen für eine heimliche Videoüberwachung.

Gemäß der Datenschutzkonferenz (DSK) müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig ist. Es muss ein konkreter Verdacht einer Straftat gegen den Arbeitnehmer bestehen, bevor die Überwachung beginnt. Die Maßnahme muss erforderlich sein und das schutzwürdige Interesse des Betroffenen nicht überwiegen. Zudem muss ein Ausnahmefall von der Informationspflicht gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung vorliegen. Außerdem wird auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hingewiesen, welche betonte, dass Beschäftigte über eine Überwachungsmaßnahme informiert werden müssen. Später wurde jedoch klargestellt, dass die Interessenabwägung eine Rolle spielt und verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Bei rechtswidriger Videoüberwachung drohen nicht nur Beweisverwertungsverbote, sondern auch Schadensersatzansprüche. Es werden einige Gerichtsfälle und Bußgelder für rechtswidrige Videoüberwachung am Arbeitsplatz erwähnt.

Zusammengefasst ist verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz zwar möglich, jedoch nur unter sehr strengen und genauen Auflagen, welche zeitgleich mit erheblich rechtlichen Konsequenzen verbunden sind. Der Datenschutzbeauftragte sollten daher immer frühzeitig ins Boot geholt werden.

Source: Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz