Datenschutz ist lästig und wird daher gerne beiseitegeschoben. Wird man mit einem Datenschutzthema konfrontiert wird dieser dann aber gerne dafür genutzt ein unangenehmes Thema abzublocken. Missverständnisse, Unsicherheiten und Unklarheiten kommen dann auch noch dazu. Die folgenden 5 Mythen und Ausreden können hiermit vom Tisch gewischt werden:

01. Die Datenschutzausrede
Datenschutz wird oft fälschlicherweise als Ausrede verwendet, um unangenehme Fragen oder Themen zu vermeiden. Die Grundlage hierfür ist dann, dass der Datenschutz die Daten schützt. Tatsächlich aber zielt der Datenschutz darauf ab, die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der Menschen zu schützen, nicht die Daten selbst. Sozusagen ein Menschenschutz.

02. Der Einwilligungsirrtum
Die Annahme, dass für jede Datenerfassung eine Einwilligung erforderlich ist, ist falsch. Die DSGVO erlaubt die Datenverarbeitung auch auf Basis anderer Rechtsgrundlagen, wie Verträge oder berechtigtes Interesse, ohne dass eine Einwilligung nötig ist.

03. Das Datenschutzerklärung-Missverständnis
Viele sind davon überzeugt, dass man in Datenschutzerklärungen einwilligen muss.
In Wahrheit dienen sie lediglich dazu, Betroffene über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren. Eine explizite Einwilligung in die Datenschutzerklärung ist nicht erforderlich. Einwilligungen auf Webseiten und Onlineshops werden über das Cookie-Banner eingeholt.

04. Die Fehlinterpretation von Auftragsverarbeitungsverträge
Nicht jede Beauftragung Dritter erfordert einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Nur wenn Dritte weisungsgebunden personenbezogene Daten verarbeiten, ist dies notwendig.
Viele Dienstleistungen fallen daher gar nicht erst unter diese Kategorie.

05. Die Löschfristen-Pauschalisierung
Die Annahme, dass für alle personenbezogenen Daten dieselben Löschfristen gelten, ist ein Irrtum. Löschfristen sollten individuell, basierend auf dem Zweck der Datenspeicherung und gesetzlichen Anforderungen, festgelegt werden. Ein wichtiges Detail für alle Unternehmen, die schonmal eine Löschanfrage erhalten haben.

Source: Die 5 größten Datenschutzirrtümer