Ein Prager Gericht hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass KI-generierte Bilder nicht urheberrechtlich geschützt sind.
Eine Firma hatte mit DALL-E ein Bild erstellen lassen, das dann von einer Anwaltskanzlei aus dem Internet kopiert und für die eigene Website genutzt wurde. Die Firma klagte, konnte aber nicht beweisen, dass sie die Urheberrechte an dem Bild besitzt.
Das Gericht entschied, dass solche Bilder von jedermann frei genutzt werden können. Dieses Urteil deckt sich mit der in der EU gängigen rechtlichen Linie, wonach nur ein menschlicher, kreativer Schöpfer Urheberrechte an seinen Werken geltend machen kann.
Jurist Winfried Bullinger von der Kanzlei CMS Deutschland erläutert, dass KI-gestützte Werke keine Exklusivrechte bieten wie menschliche Schöpfungen. Sogar zusätzliche Bearbeitungen eines KI-Bildes müssen eine signifikante Schöpfungshöhe erreichen, um urheberrechtlich geschützt zu sein.
In Europa könnten kreative Bearbeitungen eher geschützt werden als in den USA, wo die Maßstäbe strenger sind. Das ursprüngliche KI-Werk bleibt aber erstmal ungeschützt.
Source: Urteil in Prag: KI-generiertes Bild kann von jedermann frei genutzt werden