Bei Massenklagen wegen Datenschutzverstöße sind alle Gewinner, naja fast alle.
Für die Opfer und die Anwälte beider Seiten kann es sehr lukrativ werden, für den Angeklagten das genaue Gegenteil. 5000€ für Schadensersatz bei Datenauskünften, 4000€ für Falschmeldungen oder 2500€ für eine Datenpanne – pro Person wohlbemerkt. Die Grundlage der Massenklage stellen dabei häufig Datenverarbeitungen, die eine Vielzahl von Mitarbeitern, Nutzern oder Kunden betrafen, oftmals millionenfach.

Dank der Möglichkeit des immateriellen Schadensersatzes ist es für die Kläger möglich auf Grund von Datenschutzverstößen Schadensersatz zu fordern. Hinzukommt, dass Unternehmen Kunden- und Mitarbeiterdaten in der Regel auf die Gleiche Art und Weise verarbeiten, wodurch durch einen Fehler viele einzelne Betroffene entstehen können. Trotz der Menge ist es für den Anwalt gut umsetzbar, da für einen einzelnen Vorfall vielfache identische Klagen eingereicht werden können bei denen nur der Name und die Anschrift des Opfers getauscht erden muss.
Die Chancen auf Erfolg stehen dabei grundsätzlich gut, da laut BAG (Bundesarbeitsgericht) der Kläger nicht mal mehr einen Schaden darlegen muss, sondern nur einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht, welche bereits einen ersatzfähigen Schaden darstellt.

Die Folge daraus ist, dass es für Unternehmen immer schwieriger wird sich gegen Massenklagen im Bereich des Datenschutzes zur Wehr zu setzten. Es ist daher ratsam die eigene Datenverarbeitung und Strukturen zu überprüfen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Helfen kann der Datenschutzbeauftragte.

Source: Die Profiteure der Datenschutzverstöße: Wie sich mit Datenschutzklagen viel Geld machen lässt