Am 02. Juni 2023 wurde ein Gesetz für den Schutz hinweisgebender Personen beschlossen. Das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, mit dem Ziel, Personen, die Verstöße melden, zu schützen. Es untersagt Repressalien gegen Hinweisgeber und fordert Unternehmen auf, sichere Meldekanäle einzurichten. Im Juni 2023 trat das HinSchG in Kraft.
Das Gesetz sieht vor, dass interne Meldestellen etabliert werden, an die Hinweisgeber Verstöße melden können. Unternehmen mit über 250 Beschäftigten mussten bereits bis Juli 2023 interne Meldekanäle einrichten. Unternehmen zwischen 50 und 249 Arbeitnehmern haben für diese Einrichtung noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist der Schutz der Identität der hinweisgebenden und sämtlicher betroffenen Personen. Zusätzlich verbietet das HinSchG Repressalien, dazu zählen alle ungerechtfertigten Nachteile wie beispielsweise Kündigung, Abmahnung und Diskriminierung. Verstöße gegen das HinSchG können mit Geldbußen geahndet werden. Bußgelder können für Unternehmensverantwortliche bis zu 50.000 Euro betragen und bei Unternehmen selbst bei Nichtbeachtung interner Meldekanäle bis zu 500.000 Euro erreichen.
Das HinSchG stellt einen Meilenstein für den Whistleblower-Schutz in Deutschland dar. Mit seiner Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie verfolgt das Gesetz das klare Ziel, Hinweisgeber zu schützen und eine offene Unternehmenskultur zu fördern, in der Missstände aufgedeckt und behoben werden können.