Die Google-Fonts-Abmahnwelle nimmt derzeit kein Ende.
Die Ursache liegt in der dynamischen Einbindung von Google Fonts, wodurch personenbezogene Daten der Seitenbesucher in die USA übertragen werden. Bei einer solchen Übermittlung der Daten schreibt die DSGVO vor, dass mindestens eine Einwilligung des Nutzers vorliegen muss. Hinzukommt die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsrechts, sofern diese Einwilligung fehlt.

Gelöst werden kann das Ganze, indem Google Fonts lokal eingebunden wird und dadurch keine Daten ins Ausland übertragen werden. Andersfalls muss über den Cookie-Banner eine entsprechende Einwilligung eingeholt werden. Ratsam ist außerdem eigene Website zu überprüfen ob und wie Google Fonts auf der Seite genutzt wird. Oftmals liegt dieses Thema außerhalb des technischen Verständnisses der Seitennutzer wodurch es lange unter dem Radar bleibt und nicht behoben wird.

Sollten Sie bereits dubioses Abmahnschreiben erhalten haben prüfen Sie es genau den Absender und Inhalt und bezahlen Sie nicht sofort den geforderten Betrag. In beiden Fällen, sprich der Nutzung von Google Fonts und dem Abmahnschreiben, sollten Sie bei Unsicherheit einen Datenschutzbeauftragten oder anderen Experten des Vertrauens hinzuziehen.

Source: Warum Google Fonts eine datenschutzrechtliche Abmahnwelle verursacht?