Von den Abmahnwellen aufgrund von Google Fonts haben Sie bestimmt schon einmal gehört oder waren bereits selber betroffen. Einen auschlaggebenden Impuls dazu gab das Urteil des LG München, bei welchem ein Website-Besucher 100€ Schadensersatz durchdrücken konnte. Ein weiteres Urteil zu dieser Thematik, vom Amtsgericht Charlottenburg, könnte dieser Art von Abmahnwellen nun ein Ende bereitet oder zumindest den Wind aus den Segeln genommen haben und als Fallbeispiel dienen.

Gegenstand des Urteils vom 20.12.22 war ein Schadensersatzanspruch eines Website-Besuchers wegen der Verwendung von Google Fonts, welcher dieses Mal aber abgelehnt und als unbegründet bewertet wurde. Hintergrund zu Entscheidung war, dass nach einer Prüfung die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch Google Fonts nicht festgestellt werden konnte.

Grundsätzlich sei jedoch gesagt, dass den Betroffenen ein Recht auf Schadensersatz zusteht, da die DSGVO dem Schutz der Verarbeitung personenbezogener Daten dient.
Hierbei darf aber nicht die Erzielung von Gewinnen im Vordergrund stehen, sondern wie zuvor erwähnt die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes. Auch entbindet das Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg die Website-Betreiber nicht davon Google Fonts korrekt einzubinden.

Source: Kein Anspruch auf DSGVO-Schadensersatz wegen der Verwendung von Google Fonts