Am 1. August 2024 ist die neue EU-Verordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) in Kraft getreten. Allerdings unterteilt sich diese Verordnung in verschiedenen Regelungen, die zu unterschiedlichen Zeiten aktiv werden. Die schrittweise Umsetzung der KI-Verordnung gibt Unternehmen Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Sie sollten aber dringend damit beginnen ihre KI-Systeme jetzt schon an die neuen Regelungen anzupassen, um sich am Ende ein böses Erwachen zu ersparen.
Ab dem 2. Februar 2025 werden die ersten Regelungen der KI-Verordnung wirksam:
Sie definieren wichtige Begriffe und verpflichten Anbieter von KI-Systemen zur Schulung ihrer Mitarbeitenden. Außerdem gilt dann ein Verbot, KI zur unterschwelligen Beeinflussung, zur Ausnutzung von Schwachstellen und der sozialen Bewertungen zu verwenden, die zu ungerechtfertigter Benachteiligung führen.
Ab dem 2. August 2025 gelten weitere wichtige Regelungen der KI-Verordnung. Dazu gehört u.a. die Einrichtung von sogenannten notifizierenden Behörden, die die Hochrisiko-KI-Systeme überprüfen. Es gibt zudem Vorschriften für allgemeine KI-Modelle und eine europaweite KI-Governance mit der Einrichtung eines KI-Büros und eines Gremiums. Auch Sanktionen bei Verstößen treten in Kraft.
Ab dem 2. August 2026 werden die meisten verbleibenden Bestimmungen wirksam. Darunter fallen das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI-Systemen in der EU.
Ab dem 2. August 2027 werden dann noch spezielle Vorschriften für KI in Sicherheitsprodukten wie Spielzeug und Medizinprodukten wirksam.
Source: KI-Verordnung im Amtsblatt der EU: Wann gelten die Regelungen?