Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Umfeld angemessene Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden müssen.

In dem vorliegenden Fall ging es um einen Geschäftsführer, der aufgrund einer gefälschten E-Mail den Kaufpreis eines Autos auf ein falsches Konto überwies. Das Gericht entschied, dass der Verkäufer zu Recht die Zahlung des Kaufpreises einfordern kann, da er angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte. Der Käufer hat keine Grundlage für einen Schadensersatzanspruch in Höhe des Kaufpreises. Die Entscheidung hebt hervor, dass der Verkäufer keine Pflichtverletzung begangen hat und dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in diesem Fall nicht anwendbar ist.

Das Urteil betont die Wichtigkeit adäquater Sicherheitsvorkehrungen im geschäftlichen Austausch und stellt klar, dass sowohl Absender als auch Empfänger von E-Mails Verantwortung tragen.

Source: OLG Karlsruhe urteilt zu Sicherheitsmaßnahmen bei E-Mails