Die DSGVO ist nicht nur für die großen Unternehmer, sondern soll auch Kinder schützen – und das nicht nur nebenbei sondern vor allem Kinder.

Gem. der DSGVO ist das datenschutzrelevante Alter für Kinder auf 16 Jahre festgelegt.
Daten von Kindern unter 16 Jahren dürfen nicht verarbeitet werden, außer durch die Einwilligung der Eltern. Je nach Land kann es Unterschiede bei der Altersgrenze geben, wie beispielsweise in Dänemark und Italien, wo die Grenzen bei 13 bzw. 14 Jahren liegen.

Damit Kinder Zugriff zum Datenschutz bekommen können ist es besonders wichtig die Datenschutzerklärung an den passenden Stellen einzubinden und diese in eine klare und verständliche Sprache zu verpacken. Wenn sich die Informationen der Website sowieso an Kinder richten, ist es sogar gefordert, dass sich das auch in der Datenschutzerklärung widerspiegelt.
Ergänzend dazu ist die Ansprache an die Eltern ebenso wichtig, die die Kinder mit dem Thema Datenschutz nicht sich selbst überlassen sollten.

Die Altersabfrage im Internet gestaltet sich schon etwas schwieriger als die Formulierung der Datenschutzerklärung. Postident- und Videoident-Verfahren sind sicher, aber mit zusätzlichen Kosten und hohen Aufwand verbunden. Altersabfragen via Checkbox oder Geburtsdatum können schnell umgesetzt werden, aber sind einfach zu umgehen. Lange Rede kurzer Sinn. Jede Methode bietet Ihre Vor- und Nachteile, bei denen die Unternehmen abwiegen müssen, ob Kosten und Nutzen im Verhältnis stehen. Die Erfüllung des Datenschutzes steht dabei aber an erster Stelle.

Zusammenfassend ist den Unternehmen zu empfehlen, dass die Verarbeitung von Daten von Kindern besonders sensibel zu betrachten ist und sich ggf. ein Datenschutzbeauftragter hinzugezogen werden sollte.

 

Source: Daten von Kindern im unternehmerischen Alltag