Am 28.10.21 hat das OLG Düsseldorf ein Urteil gefällt, welches der Betroffenen 2000€ Schmerzensgeld sicherte. Im Kern ging es um eine falsch versendete E-Mail.

Besonders interessant ist vor allem, dass klargestellt wurde, dass unverschlüsselte E-Mails durchaus legitim sein können und nicht unbedingt einen Datenschutzverstoß darstellen.
Der Grund dafür ist ein ganz einfacher: Sobald eine Einwilligung bezüglich der Nicht-Verschlüsselung vorliegt, darf eine E-Mail unverschlüsselt verschickt werden, ohne gegen die Datenschutzrichtlinien zu verstoßen.

Die 2000€ Schmerzensgeld kamen zustande, da die E-Mail an einen falschen Empfänger geschickt wurde und dieser dadurch sensible Daten eines Kunden erhalten hat. Es bestand also die Tatsache des Falschversanden und der Kontrollverlust der Daten, die zu dem Urteil geführt haben.

Source: Unverschlüsselte E-Mails mit Einwilligung möglich