Das LAG (Landesarbeitsgericht) in Köln hat einen Fall bestätigt, bei der eine Angestellte fristlos gekündigt wurde, weil sie einen Datenschutzverstoß begangen hat. Kurz gesagt ging es dabei um das unbefugte Weitergeben von Daten, aber was genau daran führte zur Kündigung?

Die besagte Mitarbeiterin war Angestellte eines Kirchenkreises, übernahm die dortige Buchhaltung und hatte daher Zugriff auf das E-Mail-Konto der Gemeinde. Dort bemerkte Sie den Schriftverkehr zwischen ihrem Vorgesetzten und dem Pfarrer der Gemeinde in dem es, um eine Frau in Kirchenasyl und ein Verfahren gegen den Pfarrer bezüglich des Verdachts auf sexueller Übergriffe gegenüber dieser Frau, ging. Daraufhin druckte die Angestellte den Schriftverkehr aus und erstelle eine Kopie auf einen USB-Stick, welcher an die Staatsanwaltschaft übergeben wurde. Das Verfahren gegen den Pfarrer wurde zu späterer Zeit eingestellt.

Als Nachwirkung leitete der Pfarrer die fristlose Kündigung der Mitarbeiterin ein, da sein Persönlichkeitsrecht durch die Kopien und Drucke verletzt worden seien und der Schriftverkehr nicht für die Angestellte bestimmt war.
Das LAG Köln stimmte diesen letztendlich zu, da das Handeln der Angestellten kein legitimes Ziel stützt, in diesem Fall den Schutz der Frau in Kirchenasyl.

Source: Datenschutzverstoß kann zur fristlosen Kündigung führen