Die Bundesregierung plant ein Ende der lästigen Cookie-Banner. Der neue Verordnungsentwurf würde eine nutzerfreundliche Einwilligungsverwaltung ermöglichen.
Gemäß § 26 TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) soll die Verordnung die Anerkennung von Diensten regeln, die die Einwilligung von Webseiten-Besuchern für Cookies und ähnliche Abfragen verwalten. Die Idee ist, dass Nutzer einmalig im Browser einstellen können, welche Arten von Cookies sie zulassen möchten, und der Dienst übernimmt die Anfrage der besuchten Webseite, ohne dass der Nutzer aktiv handeln muss. Der Verordnungsentwurf legt klare Vorgaben fest, wie anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung gestaltet sein müssen. Sie sollen nutzerfreundlich und wettbewerbsneutral sein. Zusätzlich transparente Benutzeroberflächen und die Möglichkeit zur Änderung von Einwilligungen bieten. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) muss die Dienste verpflichtend anerkennen.
Die Verordnung hat das Ziel, lästige Cookie-Banner zu verbannen wovon sowohl Webseiten-Besucher als auch Betreiber profitieren würden. Es gibt jedoch viele gesetzliche Anforderungen an diese Systeme, die den Erfolg der neuen Dienste beeinflussen könnten. Der Verordnungsentwurf wird von beteiligten Kreisen geprüft, und es wird erwartet, dass er dazu beitragen wird, nutzerfreundliche Einwilligungsmanagement-Systeme auf den Markt zu bringen.
Source: Alternative zu Cookie-Banner: Neuer Verordnungsentwurf