Die Cloud „OneDrive“ von Microsoft ist allgegenwärtig. Kein Wunder, wenn man bedenkt, was für Vorteile diese mit sich bringt und wie sie den Austausch und das Arbeiten mit Daten vereinfacht.
„Cloud“ bedeutet übersetzt Wolke. Diese Wolke ist eine Sammelstelle für Daten, auf die man unabhängig vom Ort und Gerät zugreifen kann. Eine Cloud kann allein, aber auch gemeinsam mit mehreren Personen genutzt werden.
Die DSGVO passt nicht in die Cloud
Zunächst sollte noch einmal betont werden, dass OneDrive von Microsoft ins Leben gerufen wurde, welche Ihren Sitz in den USA haben. Kurz gesagt andere Länder, andere Regeln. Wenn Sie OneDrive nutzen, vertrauen Sie ihre Daten Microsoft an, welche sich auch vorbehalten diese Weiterzugeben.
Sie sollten sich demensprechend fragen, ob sie personenbezogene Daten in der Cloud ablegen und ob dies wirklich notwendig ist. Wenn Sie dort keine personenbezogenen Daten hinterlegen können Sie OneDrive bedenkenlos einsetzten und davon profitieren. Sollte dies doch der Fall sein gehen Sie ein Risiko bzgl. der DSGO-Konformität ein, was wiederum mit Bußgeldrisiken verbunden ist.
Sichere Alternativen zu OneDrive
Microsoft, Google, Apple und Amazon bieten allesamt einen Cloud-Dienst an und sitzen alle in den USA. Die grundlegende Problematik bzgl. der anderen Rechtsgrundlagen eines anderen Landes, löst sich dadurch also nicht.
Die wohl sicherste Lösung ist derzeit eine eigene Firmen-Cloud oder ein Anbieter mit Sitz und Servern in der EU. In Deutschland empfehlen sich beispielsweise „bdrive“, „DRACOON“ oder „Your Secrue Cloud“. Auch hier sollten die Schutzmaßnahmen der Anbieter und die Anwendbarkeit für den Arbeitsalltag im Vorfeld abgewogen und geprüft werden.