Verschiedene Datenschützer haben Tipps für den rechtskonformen Einsatz von Microsoft 365 zusammengestellt. Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern betont dabei, dass Microsoft Office 365 von Behörden, Schulen und Unternehmen nicht rechtskonform genutzt werden kann, es sei denn, es werden zusätzliche Schutzvorkehrungen getroffen. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper und sechs weitere Aufsichtsbehörden haben dafür nun eine Handreichung veröffentlicht, um die zuständigen Stellen bei der Nutzung von Microsoft Office zu unterstützen.

Die Empfehlungen umfassen unter anderem die Anpassung von Löschfristen, die Klärung der Verarbeitung von Daten durch Microsoft zu eigenen Geschäftszwecken, die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung, die Verwendung pseudonymer Mailadressen und das Verbot der Nutzung privater Microsoft-Accounts sowie des Konzepts „Bring your own device“ im dienstlichen Bereich.

Hier finden Sie die komplette Handreichung als pdf
Handreichung Auftragsverarbeitung MS 365

Source: Microsoft 365: Datenschützer geben Tipps zu potenziell rechtskonformem Einsatz