Die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Niedersachsen, Rheinland-Pflanz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern haben sich zusammengetan und eine Checkliste für Auftragsverarbeitungsverträge mit Webhostern veröffentlicht. Grund dafür ist, dass eine Vielzahl von Hosting-Verträgen die Auflagen der nicht DSGVO erfüllen und mit dieser Checkliste ein vorliegender AVV nach Richtigkeit einfacher überprüfbar werden soll.
Die Liste ist tabellarisch aufgebaut und bildet die Prüfthemen unter der Nennung der DSGVO-Norm ab. Mittels einfacher Checkboxen kann man dann abhaken, ob diese erfüllt oder nicht erfüllt werden.
Bisher unklare und streitige Regelungen werden hier klar benannt, wodurch diese Liste auch in anderen Bereichen wo AV-Verträge zum Einsatz kommen, angewandt werden kann.
Stellt sich nur noch die Frage wie die anderen Bundesländer darauf reagieren bzw. mit dieser Thematik künftig umgehen werden.
Hier geht es zur besagten Liste: Checkliste AVV Webhoster