Fotos von Kindern im Internet sind ein empfindliches Thema und immer wieder Gegenstand zahlreicher rechtlichen Diskussionen. Oftmals wird dabei vergessen, dass wenn ein Foto einmal im Internet veröffentlich wurde es nur schwer vollständig wieder zu entfernen ist. Klar, Sie können das Foto löschen, aber wissen Sie wie viele andere Personen sich das Bild bereits abgespeichert haben oder es doch noch auf irgendwelchen unbekannten Servern liegt?
Die Rechtsgrundlage ist kompliziert. Erstmal ist festzuhalten, dass Kinder auch Persönlichkeitsrechte haben. Unter 8 Jahren können die Elternteile darüber entscheiden, welche Fotos veröffentlicht werden. Zwischen 8 und 17 Jahren kommt es nun darauf an, ob das Kind in der Lage ist die Tragweite der Fotos im Internet zu verstehen und zu überblicken und muss vor der Veröffentlichung gefragt werden. Spätestens ab dem 14. Lebensjahr muss das Kind seine Erlaubnis dafür geben – unabhängig davon, wie es die Tragweite überblicken kann. In der unten aufgeführten Quellenangabe finden Sie weitere Details und einen Praxisfall.
Was hat das Ganze nun mit der DSGVO zu tun?
Fotos einer Person sind grundsätzlich personenbezogene Daten. Wenn diese verarbeitet werden sollen, erfordert es die Einwilligung der betroffenen Person. Bei Kindern unter 16 Jahren ist eine Einwilligung der sorgeberechtigten Elternteile notwendig. Liegt diese nicht vor ist die Veröffentlichung des Fotos rechtswidrig. Ist das der Fall dürfen nun die Eltern aber auch das Kind selbst die Löschung des Fotos verlangen. Das Kind muss für das Verlangen der Löschung das 16. Lebensjahr nicht vervollständigt haben.
Source: Müssen beide Eltern einer Foto-Veröffentlichung zustimmen?