Ein Arbeitnehmer hat vor dem Arbeitsgericht Suhl erfolgreich geklagt, dass sein Arbeitgeber ihm keine unverschlüsselte Auskunft über seine persönlichen Daten erteilen darf, da dies gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Das Gericht gab dem Arbeitnehmer Recht, Schadenersatz gab es aber nicht.

Zum Fall:
Der Kläger hatte verlangt, dass sein Arbeitgeber ihm schriftlich Auskunft über alle gespeicherten Daten gibt, jedoch hat dieser alle Informationen unverschlüsselt per E-Mail übermittelt.
Das Gericht betonte vor allem, dass eine angemessene Sicherheitsvorkehrung gem. der DSGVO für den Versand von personenbezogenen Daten erforderlich ist, die bei unverschlüsselten E-Mails nicht gewährleistet ist. Trotzdem scheiterte der Kläger mit seiner Forderung nach Schadensersatz in Höhe von mindestens 10.000 Euro, da er nicht ausreichend nachweisen konnte, dass ihm dabei ein Schaden entstanden sei.

Letztendlich wies das Arbeitsgericht die Klage des Arbeitnehmers als unbegründet zurück und legte die Verfahrenskosten sogar dem Kläger auf. Das Gericht bestätigte, dass die unverschlüsselte Auskunft nicht mit der DSGVO vereinbar ist, forderte jedoch für einen Schadensersatzanspruch neben einer Rechtsverletzung auch das Vorlegen eines nachweisbaren Schadens, wozu der Kläger nicht im Stande war.

Source: Arbeitsgericht: Unverschlüsselte Mail verstößt gegen die DSGVO
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