Externer Daten­schutz­beauftrag­ter für Notare & Anwälte

Notare müssen unabhängig von der Mitarbeiteranzahl einen Datenschutzbeauftragten stellen. Zudem gelten hier ein paar Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Daher haben wir uns bei der Notarkammer für den Oberlandesbezirk Oldenburg und dem DAI weitergebildet und können so auf die Besonderheiten in Notariaten gezielt eingehen.

Unser Angebot ist praxisnah, verständlich und kompetent. Wir kommen aus der IT-Praxis (keine Anwälte :-)) und haben einen sehr pragmatischen Ansatz für Notare und Anwälte umgesetzt. So tragen wir der DSGVO genauso Rechnung wieder Tatsache, dass Ihre Kanzlei aufgrund des Mandantengeheimnisses schone viele Maßnahmen umgesetzt haben wird.

Im Bereich der Notare und Anwälte arbeiten wir entgegengesetzt zu unserer sonstigen Herangehensweise bundesweit

  • Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • Unterstützung bei der Erstellung der Dokumentationen
  • Prüfung der IT- und Datensicherheitsstruktur
  • Externer Datenschutzbeauftragter zum Festpreis
  • Dauerhafte Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO
  • Schulungen der Mitarbeiter

So sieht eine mögliche Zusammenarbeit aus:

  1. Nach Abschluss eines Vertrages machen wir einen Termin für eine erste
  2. Bestandsaufnahme. Damit haben Sie und wir einen Überblick über zu bearbeitende Themen.
  3. Danach erstellen wir fehlende Dokumente und bauen ein Datenschutzmanagement für Sie auf.
  4. Sie erhalten für die konkrete Umsetzung der DSGVO-Vorgaben Anleitungen und Unterstützung.
  5. Wir schulen in regelmäßigen Abständen Ihre Mitarbeiter (online oder Vorort)
  6. Wir stehen per Telefon, EMail oder Videokonferenz jederzeit zur Verfügung.
  7. Einmal im Jahr machen wir einen Termin bei Ihnen vor Ort. So können wir Entwicklungen und Änderungen besprechen, Sie erhalten Hinweise für organisatorische Maßnahmen und wir dokumentieren den aktuellen Stand der Datenschutzumsetzung.