Eine österreichische Massen-Abmahnerin, Eva Z., ist mit ihrem Musterprozess wegen angeblicher Datenschutzverletzung gescheitert. Sie hatte über 30.000 österreichischen Webseitenbetreibern mit Klagen gedroht, wenn sie nicht 190 Euro zahlten, weil ihre IP-Adresse angeblich in die USA übertragen wurde. Eva Z. konnte jedoch keine Beweise für diese Behauptung vorlegen.
Z. hatte ein IT-Unternehmen beauftragt, österreichische Webseiten mit Google Fonts zu identifizieren und drohte den Betreibern mit Klagen, falls sie nicht zahlten. Doch im ersten Prozess konnte sie keine Schäden oder die tatsächliche Übertragung ihrer IP-Adresse in die USA nachweisen.
Das Gericht urteilte gegen Z., und sie verzichtete auf alle Ansprüche. Die Verfahrenskosten muss sie nun tragen. Die Niederlage könnte auch strafrechtliche Konsequenzen haben, da die Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmäßiger Erpressung und schweren gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt.
Die Entscheidung ist wegweisend für österreichische Unternehmen, da sie nahelegt, dass der Abmahnanwalt ähnliche Aufforderungsschreiben erstellt hat. Es gibt in Österreich kein Geschäftsmodell mit kostenpflichtigen Abmahnungen wie in Deutschland, stattdessen handelt es sich um außergerichtliche Vergleichsangebote, bei deren Ablehnung rechtliche Konsequenzen drohen.
Source: Google Fonts: Österreichischer Massen-Abmahner scheitert