Gem. der DSGVO hat jede betroffene Person das Recht Auskunft darüber zu verlangen ob und welche personenbezogenen Daten von ihr bei der entsprechenden Gegenseite gespeichert und verarbeitet werden. Dazu zählen beispielweise die Angaben im Mandatskonto, aber auch der Schriftverkehr via E-Mail oder WhatsApp.

Ein Anwalt wurde auf Grund dieser Thematik von einer ehemaligen Mandantin verklagt. Mit Erfolg.
Grund dafür war die verspätete Datenauskunft, worauf die Mandantin ganze 8 Monate warten musste. Das geforderte Schmerzensgeld von 1000€ wurde jedoch nicht befürwortet, da die Klägerin durch die Wartezeit keinen nachweisbaren Schaden erlitten hat.

Source: Kanzleien müssen ihren Mandanten vollständige Datenauskunft erteilen