Die EU-Kommission hat die nächste Ladung neuer gesetzlicher Vorschriften zur Regulierung von Daten im Köcher. Dabei gilt wie bei der DSGVO: Lieber früher kümmern als später und eine Strafe kassieren.
Bei diesen Neuheiten geht es in erster Linie um Regeln für die Datenwirtschaft, mit dem Ziel einen Rahmen für den Handel mit nicht-personenbezogenen Daten zu schaffen. Außerdem wird es für die großen Plattformen zusätzliche Verordnungen geben, die unter anderem besagen, dass eigene Angebote, denen von Drittanbieter nicht mehr bevorzugt werden dürfen. Hinzukommt eine mindestens jährliche Risikominimierungsanalyse für Plattformen mit mindestens 45 Millionen Nutzern im Monat.

Was gibt es sonst noch?
– Die Anzahl der Geräte, die sich mit dem Internet verbinden nimmt stetig zu. Bestimmte Klassen und Arten von Funkanlagen müssen daher künftig Vorgaben zur Cybersicherheit und Datenschutz erfüllen und das bis spätestens 2024.
– Der CRA (Cyber Resilience Act) soll in Zukunft die Cybersicherheit für den kompletten Lebenszyklus von Produkten vorschreiben. Vermutlich könnte diese Verordnung für alle Produkte mit digitalen Elementen in Kraft treten.
– Die geplante KI-Verordnung soll weltweite Standards für die Benutzung von künstlichen Intelligenzen setzen. Die Definition für eine KI ist dabei ziemlich weitläufig:
Eine KI ist demnach eine Software, die auf einem Logik- und wissensgestützten Konzept basiert und dessen Ergebnisse Auswirkungen auf das entsprechende Umfeld haben.

Unternehmen sollten die neuen Spielregeln im Auge behalten und sich frühzeitig deren Umsetzungen einleiten, da die hohe Anzahl der kommenden Änderungen mit kurzen Umsetzungsfristen zu zeitlichen Engpässen und Bußgeldern führen kann.

Source: Neues Digitalrecht der EU: Diese Herausforderungen kommen auf Unternehmen zu