In einer Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (TLfDI) geht hervor, dass bereits tausende Unternehmen von Abmahnungen durch Google Fonts betroffen sind.

Google Fonts stellt kostenlose Schriftarten zur Verfügung, welche lokal oder dynamisch auf eine Website eingebunden werden können. Lokal ist alles in Ordnung, aber bei der dynamischen Einbindung werden personenbezogene Daten an die Server der USA übermittelt. Genau das erfordert eine Einwilligung des Seitenbesuchers, da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird – und genau diese Einwilligungsoption fehlt vielen Unternehmen auf Ihrer Website.

Helfen kann wie gesagt die lokale Einbindung der Google Schriftarten, eine Einwilligungsoption via Cookie Banner inkl. Hinweis in der Datenschutzerklärung oder der Verzicht auf diesen Dienst.
Bei Unsicherheit sollten Sie den Umstand von Ihrer IT-Abteilung überprüfen oder Datenschutzbeauftragten überprüfen lassen.

Source: Warum Google Fonts eine datenschutzrechtliche Abmahnwelle verursacht?