Das interaktive Schriftarten-Verzeichnis von Google umfasst ca. 1300 verschiedene Schriftarten, welche ohne Kosten von Websitebetreibern genutzt werden können. Nun ja … erstmal ohne Kosten, da die falsche Einbindung für Schmerzensgeld sorgen kann, wie das LG München zu Beginn des Jahres in einem Fall beschlossen hat.

Der große Nachteil von Google Fonts besteht darin, dass durch die Nutzung eine Server-Verbindung zu Google hergestellt wird, wodurch die IP-Adresse des Nutzers an Google übertragen werden.
Mittels dieser IP-Adresse ein Nutzer beispielweise durch seinen Standort und Namen identifiziert werden.

Sie merken bestimmt schon, worauf das Ganze hinausläuft: Personenbezogene Daten.
Ohne aktive Einwilligung des Nutzers dürfen diese Daten nicht an den Anbieter übertragen werden, schon gar nicht ins Ausland. Fehlende Hinweise in der Datenschutzerklärung sind keine Seltenheit, dazu kommt dann auch noch die besagte fehlende Option eine Einwilligung abzugeben.

In der Summe kann es dadurch zu einer Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes des Webseitennutzers führen, da der Nutzer keine Kontrolle mehr darüber hat, wohin seine persönlichen Daten übertragen werden. In dem besagten Fall ging es übrigens um 100€. Wer sich jetzt denkt, dass es ja nur 100€ sind sollte sich darüber im Klaren sein, dass es 100€ für zwei schmerzfreie Einstellungen sind, die nicht einmal viel Zeit benötigen und 100€ sicherlich nicht die Obergrenze sind für Verstöße dieser Art.

Source: Schadensersatz-Urteil: Google Fonts und die DSGVO